Aufstellung des Schaukastens des Wasserverbandes Nettelnburg in der Nettelnburger Straße vor Nr.32. Bei der Arbeit (v.l.): Hans Schröder, Horst Hülden (ehem.Vorstand), Helmut Störch. Foto: Wasserverband

Veränderungen im Vorstand des Wasserverbands

Der Vorstand im Wasserverband Nettelnburg KöR hat sich ab 1. August 2025 geändert. Hans-Peter Blohm ist aus gesundheitlichen Gründen als Vorsteher aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Ausschuss des Wasserverbands hat Peter Storm am 30. Juli 2025 als neuen Vorsteher gewählt. Andreas Beck ist weiterhin stellvertretender Vorsteher und Wolfgang Bienek ist als 3. Vorstandsmitglied neu hinzugekommen. 01.08.2025 / 30.09.2025.

Verbandsbeitrag

Für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 ändert sich die Beitrags- und Gebührenordnung des Wasserverbandes. Sehen Sie bitte auch die Begründung und Erläuterungen hierzu.

Haben Sie Fragen oder hat sich der Grundeigentümer zwischenzeitlich geändert, ist der Adressat nicht richtig oder falsch geschrieben: Schicken Sie eine Mail, rufen Sie an oder nutzen Sie die Sprechstunde. Zu oft gestellten Fragen finden Sie auch hier Antworten. 01.08.2025

Aktualisierung der Mitgliederdaten

Es wurden alle 1111 Mitglieder mit insgesamt 1306 Hauseinheiten angeschrieben. Davon erhielten 700 Mitglieder ihre Unterlagen per Papier, meistens durch zwei engagierte junge Damen direkt in ihren Hausbriefkasten, und der Rest bekam die Unterlagen per Email. 573 Mitglieder haben einen direkten Grabenanschluss und müssen den Graben pflegen/reingien.

Es gab ca. 300 Rückläufer mit Änderungen, die schon fast alle bearbeitet worden sind. Ein Grund für die vielen falschen Daten ist, dass in der Vergangenheit die Grabenanlieger durch ihre Sachlast „Grabenreinigung“ keine Beiträge in Euros bezahlen mussten und deshalb auch keine Beitragsbescheide erhalten hatten. So gab es keine Datenkontrolle durch die Anschreiben. 23.08.2025

Ideell geteilte Grundstücke mit mehren Eigentümerparteien

Bei mehreren Eigentümern eines Grundstücks kann jeder einzelne Eigentümer als „Gesamtschuldner“ für die Beseitigung von Mängeln im oder am Graben sowie für die Begleichung des Mitgliedsbeitrags herangezogen werden, selbst dann, auch wenn er/sie mit dem eigenen Grundstücksteil nicht direkt am Graben liegt oder für die Grabenpflege innerhalb der Eigentümergruppe zuständig ist.

Dieser ausgewählte Eigentümer kann dann im Innenverhältnis die Aufgabe (z.B. Grabenpflege) und auch entstehende Kosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft einfordern. Auch der Mitgliedsbeitrag kann dann im Innenverhältnis verteilt werden. Nach § 22 Wasserverbandsgesetz (WVG) gelten gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte als ein Mitglied. 20.01.2026

Klimafolgen

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
werden jetzt auch für Private gefördert!

Im Rahmen des RISA*-Programms übernimmt die Stadt einen Teil der förderfähigen Aufwendungen für

  • Bodenentsiegelung
  • Regenwasserversickerung
  • Regenwasserspeicher
  • Dach- und Fassadenbegrünung

Außerdem kann die Hilfe der „Energielotsen“ zur Beratung der Risikoeinschätzung und richtigen Vorsorge in Anspruch genommen werden. Mehr hier.

*) RISA = RegenwasserInfraStrukturAnpassung
01.01.2025