Beitrags- und Gebührenordnung des Wasserverbandes Nettelnburg

Aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung ab 1.1.2025

Pos Beitrags- und Gebührenart Betrag
1   Jährlicher Beitrag pro Grundstück*
(Siedlungs- und Wohngebiet – ohne Verkehrsflächen)
A Grundstück mit Sachlast (eigene Grabenpflege)
1 · bis 500m² Grundstücksgröße 20,00 €
2 · bis 1000m² Grundstücksgröße 25,00 €
3 · über 1000m² Grundstücksgröße 30,00 €
B Grundstück ohne Sachlast (keine Grabenpflege)
1 · bis 500m² Grundstücksgröße 60,00 €
2 · bis 1000m² Grundstücksgröße 65,00 €
3 · über 1000m² Grundstücksgröße 70,00 €
2   Jährlicher Beitrag pro Flurstück
(Gewerbe- und Industriegebiet sowie Verkehrsflächen)
A Flurstück mit Sachlast
· je angefangenen 500m² Flurstücksgröße 20,00 €
B Grundstück ohne Sachlast
· je angefangenen 500m² Flurstücksgröße 60,00 €
3 Widerspruchsgebühr
Für die Ablehnung eines Widerspruchs
20,00 €
4 Mahngebühr 5,00 €
5 Nachschaugebühr
Gebühr für eine vom Mitglied verursachte Nachschau
 50,00 bis 100,00 €

* Grundstück im Beitragssinne ist unabhängig von der Eintragung im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 20. November 2024 vom Ausschuss des Wasserverbandes Nettelnburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR), beschlossen. Sie ist gültig ab dem 1. Januar 2025. Grundlage der Beiträge und Gebühren sind die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Erhebung. Die Beiträge werden jährlich erhoben.

Erläuterungen zur Beitrags- und Gebührenordnung ab 1. Januar 2025

Druckversion der Beitrags- und Gebührenordnung ab 1. Januar 2025

Vorherige Beitrags- und Gebührenordnung vom 1.1.2018 bis 31.12.2024

Positionen
Beiträgs- und Gebührenarten
Betrag
1 Grundbeitrag pro  Flurstück
(Siedlungs- und Wohngebiet – ohne Verkehrsflächen)
A Grundstück mit Sachlast (Grabenpflege in Eigenverantwortung) 0,00€
B Grundstück ohne Sachlast (keine Grabenpflege)
1 bis 500m²  Flurstücksgröße jährlich 10,50€
2 bis 1000m² Flurstücksgröße jährlich 14,50€
3 über 1000m² Flurstücksgröße jährlich 18,50€
2 Grundbeitrag pro  Flurstück
(Gewerbe- und Industriegebiet sowie Verkehrsflächen)
A Grundstück mit Sachlast
jede angefangenen 500m²  Flurstücksgröße jährlich 9,00€
B Grundstück ohne  Sachlast
jede angefangenen 500m²  Flurstücksgröße jährlich 14,00€
3 Widerspruchsgebühr
1 für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen Entscheidungen des Verbandes 16,00€
2 für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung eines Geldbetrages mind. 16,00€
4 Mahngebühr 5,00€
5 Gebühr für eine vom Mitglied verursachte Nachschau 51,00€
6 Gebühr für eine nicht innerhalb eines Monats an den Verband gemeldete Eigentumsänderung (§ 2, Abs. 3 der Satzung) 26,00€
7 einmaliger Sonderbeitrag „Untersuchung Grabenleistung“
1 Grundstücke mit und ohne  Sachlast gem. Pos. 1 30,00€
2 Grundstücke mit und ohne  Sachlast gem. Pos. 2 je 500m² 30,00€

Beschluss der Punkte 1 bis 6 durch den Verbandsausschuss am 06.09.2017, Beschluss des Sonderbeitrags (Punkt 7) durch den Verbandsausschuss am 24.10.2018

Die Beiträge zu den Pos. 1+2 werden jeweils für 2 Jahre zusammen erhoben, erstmals 2018/2019. Grundlage sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse am 01.01. zu Beginn des Erhebungszeitraumes.

(Irrtum vorbehalten, es gilt die in Papierform veröffentlichte Gebührenordnung)

Hier die Druckversion der neuen Beitrags- und Gebührenordnung bis 31.12.2024 als PDF