Beitrags- und Gebührenordnung des Wasserverbandes Nettelnburg
Letzte Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung im Oktober 2018
Positionen |
Beiträgs- und Gebührenarten |
Betrag | ||
1 | Grundbeitrag pro Flurstück (Siedlungs- und Wohngebiet – ohne Verkehrsflächen) |
|||
A | Grundstück mit Sachlast (Grabenpflege in Eigenverantwortung) | 0,00€ | ||
B | Grundstück ohne Sachlast (keine Grabenpflege) | |||
1 | bis 500m² Flurstücksgröße jährlich | 10,50€ | ||
2 | bis 1000m² Flurstücksgröße jährlich | 14,50€ | ||
3 | über 1000m² Flurstücksgröße jährlich | 18,50€ | ||
2 | Grundbeitrag pro Flurstück (Gewerbe- und Industriegebiet sowie Verkehrsflächen) |
|||
A | Grundstück mit Sachlast | |||
jede angefangenen 500m² Flurstücksgröße jährlich | 9,00€ | |||
B | Grundstück ohne Sachlast | |||
jede angefangenen 500m² Flurstücksgröße jährlich | 14,00€ | |||
3 | Widerspruchsgebühr | |||
1 | für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen Entscheidungen des Verbandes | 16,00€ | ||
2 | für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung eines Geldbetrages | mind. 16,00€ | ||
4 | Mahngebühr | 5,00€ | ||
5 | Gebühr für eine vom Mitglied verursachte Nachschau | 51,00€ | ||
6 | Gebühr für eine nicht innerhalb eines Monats an den Verband gemeldete Eigentumsänderung (§ 2, Abs. 3 der Satzung) | 26,00€ | ||
7 | einmaliger Sonderbeitrag „Untersuchung Grabenleistung“ | |||
1 | Grundstücke mit und ohne Sachlast gem. Pos. 1 | 30,00€ | ||
2 | Grundstücke mit und ohne Sachlast gem. Pos. 2 je 500m² | 30,00€ |
Beschluss der Punkte 1 bis 6 durch den Verbandsausschuss am 06.09.2017, Beschluss des Sonderbeitrags (Punkt 7) durch den Verbandsausschuss am 24.10.2018
Die Beiträge zu den Pos. 1+2 werden jeweils für 2 Jahre zusammen erhoben, erstmals 2018/2019. Grundlage sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse am 01.01. zu Beginn des Erhebungszeitraumes.
(Irrtum vorbehalten, es gilt die in Papierform veröffentlichte Gebührenordnung)
Hier die Druckversion der neuen Beitrags- und Gebührenordnung als PDF
Und hier eine Erläuterung zur neuen Beitrags- und Gebührenordnung
Jedes Flurstück ohne Grabenpflege wird mit einer eigenen Gebühr belastet. Besteht das Grundstück eines Mitglied des Wasserverbandes aus mehreren Flurstücken, so zahlt dieses Mitglied auch für jede Flurstücknummer eine eigene Gebühr. Ein Ausweg hieraus ist die Zusammenlegung von verschiedenen Flurstücken zu einem einzigen Teil.