Beitrags- und Gebührenordnung des Wasserverbandes Nettelnburg

Letzte Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung im Oktober 2018

Positionen
Beiträgs- und Gebührenarten
Betrag
1 Grundbeitrag pro  Flurstück
(Siedlungs- und Wohngebiet – ohne Verkehrsflächen)
A Grundstück mit Sachlast (Grabenpflege in Eigenverantwortung) 0,00€
B Grundstück ohne Sachlast (keine Grabenpflege)
1 bis 500m²  Flurstücksgröße jährlich 10,50€
2 bis 1000m² Flurstücksgröße jährlich 14,50€
3 über 1000m² Flurstücksgröße jährlich 18,50€
2 Grundbeitrag pro  Flurstück
(Gewerbe- und Industriegebiet sowie Verkehrsflächen)
A Grundstück mit Sachlast
jede angefangenen 500m²  Flurstücksgröße jährlich 9,00€
B Grundstück ohne  Sachlast
jede angefangenen 500m²  Flurstücksgröße jährlich 14,00€
3 Widerspruchsgebühr
1 für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen Entscheidungen des Verbandes 16,00€
2 für die Ablehnung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung eines Geldbetrages mind. 16,00€
4 Mahngebühr 5,00€
5 Gebühr für eine vom Mitglied verursachte Nachschau 51,00€
6 Gebühr für eine nicht innerhalb eines Monats an den Verband gemeldete Eigentumsänderung (§ 2, Abs. 3 der Satzung) 26,00€
7 einmaliger Sonderbeitrag „Untersuchung Grabenleistung“
1 Grundstücke mit und ohne  Sachlast gem. Pos. 1 30,00€
2 Grundstücke mit und ohne  Sachlast gem. Pos. 2 je 500m² 30,00€

Beschluss der Punkte 1 bis 6 durch den Verbandsausschuss am 06.09.2017, Beschluss des Sonderbeitrags (Punkt 7) durch den Verbandsausschuss am 24.10.2018

Die Beiträge zu den Pos. 1+2 werden jeweils für 2 Jahre zusammen erhoben, erstmals 2018/2019. Grundlage sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse am 01.01. zu Beginn des Erhebungszeitraumes.

(Irrtum vorbehalten, es gilt die in Papierform veröffentlichte Gebührenordnung)

Hier die Druckversion der neuen Beitrags- und Gebührenordnung als PDF

Und hier eine Erläuterung zur neuen Beitrags- und Gebührenordnung

Jedes Flurstück ohne Grabenpflege wird mit einer eigenen Gebühr belastet. Besteht das Grundstück eines Mitglied des Wasserverbandes aus mehreren Flurstücken, so zahlt dieses Mitglied auch für jede Flurstücknummer eine eigene Gebühr. Ein Ausweg hieraus ist die Zusammenlegung von verschiedenen Flurstücken zu einem einzigen Teil.

Hierzu ein Hinweisblatt des Wasserverbandes.