Brücken über Gräben
Mit den hier angesprochenen Brücken meinen wir nicht die Unterquerung der Gräben unter Straßen und öffentlichen Wegen, sondern Brücken über Gräben auf privaten Grundstücken oder von Grundstück zu einem anderen Nachbargrundstück. Diese Brücken erleichtern den Zugang zu Nachbarn oder eigenen Grundstücksteilen auf der anderen Grabenseite. Diese Brücken helfen auch der Schaukommission des Wasserverbandes bei der Grabenschau. Die Grabenübergänge müssen aber durch ein ausreichend lichtes Maß den freien Abfluss im Graben gewährleisten. Auch gerade bei Starkregen darf sich das Wasser nicht am Bauwerk stauen. Und sie müssen natürlich bautechnisch sicher sein und dürfen keine Gefahr darstellen. Das gilt ganz besonders für öffentlich zugängliche Bauwerke. Bitte überprüfen Sie Ihre Brücken entsprechend.
Hinweis: Soweit es sich nicht mobile Elemente handelt sind es Anlagen im Sinne von § 25 Wasserhaushaltsgesetz und bedürfen einer Genehmigung nach § 15 Hamburgisches Wassergesetz.
Beispiele für Brücken