Der Verband im Kontext der Wasserverbände

Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände sind Organisationen, die im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben der Wasser- und Bodenwirtschaft wahrnehmen. Den deutschen Wasser- und Bodenverbänden ähneln die in vielen Staaten existierenden Wasserverbände. In Deutschland gibt es mehrere tausend Wasser- und Bodenverbände. Ihre Rechtsgrundlage haben sie im Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG) des Bundes sowie den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder.

Verbandsmitglieder sind im Verbandsgebiet vornehmlich die jeweiligen Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die jeweiligen Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von Bergwerkseigentum (dingliche Verbandsmitglieder), die als Beteiligte von dem Verbandszweck einen Nutzen haben. Die Gründung des Verbandes kann entweder auf freiwilliger Basis erfolgen oder von Amts wegen, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist. Die einzelnen Länder haben teilweise (z. B. Hamburg) sog. Ausführungsgesetze zum Wasserverbandsgesetz erlassen. An einem Wasserverband werden auf der Grundlage des öffentlichen Rechts alle an der Gewässerbewirtschaftung Beteiligten bzw. von ihr Betroffenen zusammengefasst.

Wasserzweckverbände

Keine Wasserverbände im Sinne des deutschen Rechts sind Verbände, welche die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wahrnehmen und nicht auch die Gewässerunterhaltung, diese Verbände werden Wasserzweckverband genannt.

Ein Wasserzweckverband oder ein Abwasserzweckverband ist nach deutschem Landesrecht ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einem Zweckverband, der diesen die zum Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zählende Aufgabe abnimmt, die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, die Gewässerunterhaltung oder die Abwasserbehandlung zu organisieren. Die gemeinsame Organisation dieser Aufgabe kann notwendig werden, um die angemessene Auslastung eines Klärwerks zu erreichen oder um die Wasserversorgung der Kommune über die Kapazität der eigenen Wassergewinnungsanlagen hinaus sicherzustellen oder einen wirkungsvollen Schutz vor Hochwässern zu erreichen. Auch die Unterhaltung von Fließgewässern ist bzw. kann Aufgabe eines Wasser(zweck)verbandes sein. Gerade in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet oder dem Rhein-Main-Gebiet kann die krisensichere Beschaffung einer ausreichenden Menge an Trinkwasser zu einer komplexen Aufgabe werden, die den Bau eines Netzes von Fernleitungen und eine vielfache Verflechtung von Zweckverbänden erfordert.

Der Wasserverband Nettelnburg ist ein Wasser- und Bodenverband auf Grundlage des Wasserverbandsgesetzes, kein Wasserzweckverband.

Historische Wurzeln des Wasserverbandswesens

Historisch gehen die Wasser- und Bodenverbände auf die Deichverbände zurück, die heute eine bestimmte Unterart der Wasser- und Bodenverbände sind. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte des Bremer Deichwesens. Die zweite Art von Verbänden, die sich herausbildete, waren die Sielachten bzw. Schleusenvereinigungen. Alle Arten von Verbänden waren anfangs private Genossenschaften, wurden dann aber später hoheitlich durchdrungen und schließlich ausdrücklich zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die ersten Vorläufer der heutigen Verbände gab es bereits im ausgehenden Mittelalter, wohl auch schon um ca. 1200 n. Chr.

Die Verbandsgebiete der älteren, historischen Verbände gehen auf geschichtliche Entwicklungen zurück, beispielsweise auf die Gewinnung von Neuland, für dessen eingedeichtes Gebiet dann ein neuer Deich- und Sielverband gegründet wurde. Diese historisch gewachsenen Strukturen wurden durch hoheitliche Eingriffe zum Teil neu geordnet, etwa durch Neugliederung der Verbandsgebiete oder Fusionen bestehender Verbände. In Gebieten, in denen Wasser- und Bodenverbände überhaupt erst neu eingeführt wurden, gehen Verbands- und Gebietsstruktur vollständig auf hoheitliche Festsetzungen zurück.

Aufsicht und Verbandsschau

Als selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die Verbände keiner Fachaufsicht, sondern nur einer Rechtsaufsicht. Diese Rechtsaufsicht wird von der Behörde ausgeübt. Im Falles des Wasserverbandes Nettelnburg ist das die Hamburgische Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Zur Feststellung des Zustands der von einem Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässer und Grundstücke sind regelmäßig Verbandsschauen durchzuführen. An ihnen können außer Beauftragten des Verbands auch die Aufsichtsbehörde und sonstige Beteiligte, insbesondere technische und landwirtschaftliche Fachbehörden, teilnehmen. Je nach Art wird die Schau beispielsweise als Deichschau, Stromschau, Gewässerschau oder Grabenschau bezeichnet.

Größen der Verbände allgemein

Viele Wasserverbände haben Einzugsgebiete in der Größe von bis zu 100.000 ha, das sind 1.000 km². Die Wasserwege sind bis zu 100 km lang, haben Schöpfwerke und Stauwehre. Der Ent- und Bewässerungsverband der Marsch- und Vierlande z.B. hat rund 850km Schaugräben verteilt über 4 Schau- und 36 Gewässerbezirke. Dagegen ist der Wasserverband Nettelnburg mit 125 ha (1,25 km²) Grundfläche sehr klein und übersichtlich. Hier gibt es nur ein Grabensystem von 9 km Länge. Größere Wasserverbände haben sogar fest angestellte Mitarbeiter, die Schöpfwerke oder Schleusen bedienen und die Entwässerung überwachen. Diese Angestellten werden von den Mitgliedern des jeweiligen Verbandes bezahlt. Der Wasserverband Nettelnburg hat einen Vorsteher, der lediglich eine (geringe) Aufwandsentschädigung erhält.

Unser Wasserverband Nettelnburg als Hamburger Wasserverband

Im Bundesland Hamburg gibt es 28 Wasser- und Bodenverbände und Fachverbände zum Hochwasserschutz. Diese Verbände sind teilweise zu einer Art Interessengemeinschaft, dem „Wasserverbandstag“ zusammengeschlossen. Dieser Wasserverbandstag hat gegenüber den Wasserverbänden keinerlei rechtliche Relevanz, er bündelt jedoch die Interessen der Wasserverbände, klärt generelle Fragen, kümmert sich um generelle Probleme und vertritt die Hamburger Wasserverbände politisch.

Texte teilweise aus Wikipedia übernommen.

Hier eine Karte des Hamburger Gebiets mit den Grenzen der einzelnen Hamburgischen Wasser- und Bodenverbände.


Karte übernommen von: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Tel.: +49 40 4 28 26 – 0, Fax: +49 40 4 27 31 – 0409, E-Mail: Info@gv.hamburg.de

Die anderen Wasserverbände in Hamburg:

Be- und Enwässerungsverband Finkenwerder-Süd
Be- und Enwässerungsverband Moorburg
Deichverband Wilhelmsburg
Ent- und Bewässerungsverbandes der Marsch- und Vierlande
Entwässerungsinteressenschaft Fischbek
Entwässerungsinteressenschaft Neugraben
Entwässerungsinteressenschaft Neugraben-Neuwiedenthal
Entwässerungsverband Bullenhausen (Niedersachsen)
Entwässerungsverband Kirchsteinbek-Boberg
Francoper Sommerdeichverband
Neulander Schleusenverband
Schleusenverband Francop
Schleusenverband Liedenkummer
Schleusenverband Neuenfelde
Schleusenverband Nincop
Schleusenverband Viersielen
Sielverband Hohenwisch
Sielverband Moorwerder
Sommerdeichverband Rosengarten
Vierzigstückener Sommerdeichverband
Wasser- und Bodenverband Moorburg
Wasserverband Wilhelmsburger Osten
Wassergenossenschaft der Anlieger des Reiherstieg-Schleusenfleets
Wassergenossenschaft der Anlieger des Veringkanals auf Wilhelmsburg
Wassergenossenschaft des Schmidtkanals auf Wilhelmsburg
Wassergenossensschaft Wittern
Wasserverband Boberg-Heidhorst