Bebauungspläne für Nettelnburg
Der Straßenbau-Genehmigungsbescheid von 1922 für Nettelnburg
Der Straßenbau-Genehmigungsbescheid vom 31. März 1922 ist so etwas wie ein Generalplan für die zu entstehende Siedlung Nettelnburg. Zuerst wurden die Straßen mit entsprechenden Höhen festgelegt und dann durfen die Häuser entsprechend errichtet werden.
Bebauungsplan Bergedorf 61, Allermöhe 23, Billwerder 19
Dieser Bebauungsplan von 1984 beschreibt die Bebauung zwischen Oberer Landweg und Nettelnburger Landweg. Hier sind auch die Baufelder der zweiten Reihe festgelegt worden.
Bebauungsplan Bergedorf 61 I Allermöhe 23 I Billwerder 19 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg – über das Flurstück 269 der Gemarkung Allermöhe – über die Flurstücke 953 und 41, Nordgrenze des Flurstücks 41, über die Flurstücke 283 (Oberer Landweg) und 350, Nordgrenze des Flurstücks 25 (Wehrdeich), über das Flurstück 25, Ostgrenze des Flurstücks 2698, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 436 der Gemarkung Billwerder – Oberer Landweg – Südgrenze des Flurstücks 400, über das Flurstück 2118 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 610 und 611).
Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62
In diesem Bebauungsplan von 1977 wird die Bebauung des Gebietes nördlich der Nettelnburger Straße vom Püttenhorst bis zum Nettelnburger Landweg geregelt. Die Nordgrenze ist die Kirche. Damit ist das gesamte „Neubaugebiet“ dort beschrieben.
Bebauungsplan Allermöhe 17/ Bergedorf 62 für den Geltungsbereich Oberer Landweg – Nordgrenze des Flurstücks 940, Westgrenze des Flurstücks 1879, über das Flurstück 1878 (Nettelnburger Kirchenweg), Ostgrenze des Flurstücks 1879 der Gemarkung Bergedorf – Ostgrenzen der Flurstücke 1321 und 1323, über die Flurstücke 1060, 1043, 1042 (Oberer Landweg), 1024, Nordgrenze des Flurstücks 1024 der. Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile .610 und 602).
Bebauungsplan Bergedorf 68 (Nettelnburg)
Der Bebauungsplan Bergedorf 68 mit 4 Blättern besteht aus einem Katasterplan, einem Gesetz und einer Begründung für den Plan und wurde 1986 für das Siedlungsgebiet Nettelnburg erstellt. Dieser Plan ersetzte frühere Bebauungspläne und beendete individuelle Genehmigungen für die Bebauung Nettelnburgs.
Der Plan hat einen Geltungsbereich, der sich in folgenden Grenzen erstreckt: Wehrdeich, Billgrabendeich, Nordgrenzen der Flurstücke 939, 935 und 1829, der Gemarkung Billwerder-Randersweide, Gemarkungsgrenze Allermöhe/Billwerder, Achter de Kark, Südgrenze des Flurstücks 437, der Gemarkung Billwerder-Oberer Landweg, Nordgrenze des Flurstücks 316, Westgrenze des Flurstücks 2223, der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf. Ortsteil 602). Dieser Bebauungsplan gilt ab dem 23. Juni 1986.