Schutz vor Rückstau aus dem Sielnetz

Haus mit Rückstausicherung

In vielen Fällen wird Niederschlagswasser im Freigefälle über das Hamburger Sielnetz abgeleitet (in Verbandsgebiet des Nettelnburger Wasserverbandes in der Regel über die Gräben). Die Entwässerungssysteme (Siele, Gräben, Gewässer) können jedoch aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht so ausgebaut werden, dass selten auftretende starke Niederschläge vollständig aufgenommen und sofort abgeführt werden.

In folgenden Fällen kann es zu einem Rückstau kommen

  1. Extreme Niederschläge (Starkregen)
  2. Hochwasser im Gewässer
  3. Spülungen des Sielnetzes (Reinigungsarbeiten)
  4. Verstopfungen, Rohrbrüche, Sielschäden
  5. Pumpenausfall

Haus ohne Rückstausicherung

Wenn ein Objekt nicht – wie in § 14 Abs.2 HmbAbwG vorgeschrieben – gegen Rückstau gesichert ist, staut sich das Abwasser bei einem Rückstau über die Hausanschluss- bzw. Grundleitungen bis ins Gebäude zurück und kann den Keller oder sogar auch ein tiefliegendes Erdgeschoss überfluten. Hierauf muss jeder Hauseigentümer auf jeden Fall vorbereitet sein.

Ein Rückstau im Sielnetz kann sich bis zur Rückstauebene ausbreiten. In § 14 Abs. 3 HmbAbwG ist die Rückstauebene bei einem Gefällesiel definiert als „die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe an der Anschlussstelle der Sielanschlussleitung an das jeweilige Siel“. Bei einem Drucksiel ist die Rückstauebene „die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer“.

Alle Bereiche unterhalb der Rückstauebene sind rückstaugefährdet, weil sich das Wasser in einem Rohrleitungssystem an jeder Stelle gleich hoch ausbreitet. Dies wird als das „Prinzip der kommunizierenden Röhren“ bezeichnet. Es muss insbesondere beachtet werden, dass Kellersohlen auch Erdgeschossräume auch dann von Rückstau betroffen sein können, wenn das Abwasser in dem Schacht zwar nicht die Rückstauebene erreicht, der Wasserstand aber oberhalb der Sohle liegt.

Sicherung mit Abwasserhebeanlage

Schutzmaßnahmen

In Hamburg müssen Abflussstellen unterhalb der Rückstauebene gemäß § 14 Abs. 2 HmbAbwG „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen gesichert werden“. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Rückstausicherung: Rückstauverschluss und Abwasserhebeanlage.

  1. Es muss von der Ablaufstelle zum Siel ein Gefälle bestehen.
  2. Die Räume, die mit einem Rückstauverschluss gesichert werden sollen, dürfen nur von untergeordneter Nutzung sein.
  3. Den Benutzern steht ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung, das im Falle eines Rückstaus benutzt werden kann.
  4. Bei Rückstau kann auf Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, Rückstauverschlüsse zu verwenden, die sowohl selbsttätig als auch manuell über einen Notverschluss geschlossen werden können. Vor längerer Abwesenheit, wie z. B. Urlaub, sollten die Rückstauverschlüsse grundsätzlich geschlossen werden.

Das Abwasser von Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene darf nicht über Rückstauverschlüsse geführt werden. Diese Bereiche sind nicht von Rückstau bedroht, weil das Prinzip der kommunizierenden Röhren oberhalb der Rückstauebene unterbrochen ist. Das Abwasser muss für diese Fälle hinter der Rückstausicherung an die Grundleitung geführt werden.

Abwasserhebeanlage

Eine Abwasserhebeanlage besteht grundsätzlich aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Das Abwasser fließt dem Sammelbehälter über eine Grundleitung zu und wird von dort mit der Pumpe über die Rückstauebene gehoben und der Hausanschlussleitung zugeführt. Auf diese Weise wird das Prinzip der kommunizierenden Röhren unterbrochen. Eine Hebeanlage muss vorhanden sein, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  1. Es liegt von der Ablaufstelle zum Siel ein Gefälle vor und die Nutzung der Räume unterhalb der Rückstauebene ist zwingend erforderlich bzw. der Schutz von wesentlichen Sachwerten ist notwendig.
  2. Es liegt von der Ablaufstelle zum Siel kein Gefälle vor (§ 14 Abs. 1 HmbAbwG).

Hinweise zu Entwässerungsanlagen

Auch Ablaufstellen von Grundstücksentwässerungsanlagen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, z. B. auf Hofflächen oder vor Kellereingängen, sind gefährdet und müssen gegen Rückstau gesichert sein.

Bei Binnenhochwasser kann das Oberflächenwasser zurück stauen und in tief liegende Garagen oder Kellereingänge eindringen, wenn die Grundstücksentwässerung unmittelbar an das Gewässer angeschlossen und die Entwässerungsleitung nicht gegen Rückstau gesichert ist.

Sowohl für Hebeanlagen als auch für Rückstauverschlüsse ist zu klären, ob es sich um fäkalienfreies (Grauwasser) oder fäkalienhaltiges (Schwarzwasser) Abwasser handelt, das durch die Rückstausicherung abgeleitet. Die Art des Abwassers hat erheblichen Einfluss auf die Wahl der geeigneten Rückstausicherung.

Text und Grafiken aus dem Hamburger Leitfaden “Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenfolgen”.

Dieses ist kein Angebot und außerhalb der Verantwortung des Wasserverbandes Nettelnburg