Maßnahme 5: Entlastung Graben 5

Festgestellter Mangel in der Untersuchung

Überlastung des Grabens 5

verortete Ursache a)  ungedrosselte Einspeisung aus dem Gewerbegebiet und von Straßen (Einzugsgebiet Graben 16)
b)  Entlastungsbauwerk in Kampbille außer Betrieb
Vorschlag zur Optimierung a)  Setzen eines Drosselorgans im vorhandenen/neuen Schachtbauwerk Straßendurchlaß mit definiertem Durchfluß
b)  Öffnen des Überlaufbauwerkes zur Kampbille einschl. Sicherung gegen unbefugten Eingriff
. Alternative: Errichtung eines Schöpfwerkes zum Überpumpen des Wassers in die Kampbille (Überschwemmungsgebiet)

 

Die Untersuchung hat aufgezeigt, dass der Graben 5 stark überlastet wird. Ursache ist zum einen eine Verrohrungsstrecke über 146m am Püttenhorst und niedrige Geländehöhen im mittleren Grabenabschnitt. Zum anderen ist der Graben in einem sehr schlanken, z.T. zu engem Profil ausgeführt, das durch Bebauung nicht wesentlich vom Verband verbessert werden kann und durch Gerichtsurteile nicht verbessert werden darf.

Zusätzlich muss der Graben die Oberflächenentwässerung von etwa 60% des Gewerbegebietes zwischen Randersweide und Schleusengraben einschließlich angrenzender Straßen aufnehmen.

Das ursprünglich als Rückhalteraum konzipierte Absetzbecken ist lediglich ein Schönungsteich mit teilweise abgängiger Tauchwand (marode Ölsperre).

Profil des Grabens 5 direkt an der Randersweide

Profil des Grabens 16 im Bereich des Hochwasserüberlaufs zur Kampbille

Der Vorschlag des Verbandes umfaßt 2 Maßnahmen:

  • Der Abfluss vom Graben 16 mit dem Absetzbecken in den Graben 5 (Rohrleitung DN400) unter der Straße Randersweide wird über eine einstellbare Drossel stärker begrenzt (möglichst <10 l/s). Die mögliche Begrenzung müsste durch Berechnung des erforderlichen Stauraums und der zulässigen Einstauhöhe noch ermittelt werden.
  • Gleichzeitig muss jedoch auch ein Notüberlauf zur Kampbille über das vorhandene Abschlagbauwerk (Hochwasserüberlauf, 2xDN500) sichergestellt sein. Die Sielklappen des Bauwerkes sind z.Z. außer Betrieb gesetzt. Der Wasserstand der Kampbille ist in der Regel höher als der im Grabensystem, deshalb können die Klappen nicht ständig offen sein.
Hochüberlauf Graben 16 in die Kampbille. Zwei Rohre DN500, auf der Seite der Kampbille mit Klappen verschlossen  Der Hochüberlauf ist auf der Seite der Kampbille mit Klappen verschlossen

Mit den vorgenannten Maßnahmen bekommt der Teich die ihm zustehende Bestimmung.

Alternative:

  • Errichtung eines Schöpfwerkes zum Heben des Niederschlagswassers aus dem Graben 16 in die Kampbille.
  • Gleichzeitig kann der Überlauf vom Graben 16  in den Graben 5 unter der Straße Randersweide geschlossen werden.

Abhilfe:

Die von der Untersuchung ermittelte Ursache, eine 146m lange Rohrleitung (DN500) am Püttenhorst, ist rechnerisch zu klein für das Einzugsgebiet. Die eigentliche Ursache ist aber das an diesen insgesamt unterdimensionierten Graben angeschlossene Gewerbegebiet zuzüglich mehrerer Straßen und ein weiteres Regensiel.

Die Überlegung des Verbandes ist, den ohnehin kaum optimierbaren Graben 5 ausschließlich dem Siedlungsgebiet vorzubehalten und die übrigen Flächen gesondert zu betrachten. Die sicherste und eleganteste Lösung wäre ein am Schönungsteich positioniertes Kleinschöpfwerk. Damit wäre der Graben 16 und das Gewerbegebiet vom übrigen Nettelnburger Grabenstystem abgekoppelt.

Alle hier vorgestellten Maßnahmen übersteigen die Möglichkeiten des Wasserverbandes Nettelnburg und können nur durch die zuständige Behörden durchgeführt werden.

Sachstand April 2023

Die Maßnahme liegt seit über zwei Jahren beim Bezirksamt zur Umsetzung.

Die Planungen zum „Nettelnburger Kreisel“ mit signifikanten Auswirkungen auf das Nettelnburger Wasserregime habe leider die Entwicklung der Maßnahme verzögert. Es besteht die berechtigte Hoffnung, daß im Zuge des Straßenausbaus auch die Oberflächenentwässerung neu zu ordnen ist: Reinigung und Rückhaltung und damit Errichtung eines Kleinschöpfwerkes.