Durchlässe und Verrohrungen

Durchlässe und Verrohrungen sind die kritischen Punkte im Grabensystem. Diese Rohre müssen zum einen in der richtigen Höhe verlegt sein und zu anderen einen ausreichenden Durchmesser besitzen, alle 20 Meter muß ein Revisionsschacht mit Sandfang gesetzt und Zu- und Auslauf am Graben sollten mit Naturstein eingefaßt sein. In dieser Hinsicht bietet das Nettelnburger Grabensystem noch viele Optimierungsmöglichkeiten. Mit vielem müssen wir heute leben und können nur mühsam und mit viel Geduld Verbesserungen durchführen (lassen). Wild eingebaute Verrohrungen im Verbandsgrabensystem ohne Genehmigungen wird der Wasserverband jedoch verhindern und sogar versuchen, diese rückbauen zu lassen.

Verrohrungen auf oder an Ihrem Grundstück müssen Sie regelmäßig auf Durchgängigkeit prüfen und gegebenenfalls auch reinigen (lassen). Dies ist Bestandteil der satzungsgemäßen Sachbeiträge.

Unsere Satzung sagt hierzu:

§ 24 Sachbeiträge

(1) Soweit sich nicht aus dem Plan (§ 3) etwas anderes ergibt, ist jedes Mitglied des Verbandes verpflichtet, die auf seinem Flurstück belegenen Ent- und Bewässerungsanlagen einschließlich der Grenzgräben nebst Zubehör zu unterhalten, zu erneuern und zu bedienen.

§ 25 Anordnungsbefugnis
(1) …
(2) Ist ein Hindernis in einem Verbandsgewässer von einer anderen Person als der unterhaltungspflichtigen verursacht worden, kann die Beseitigung des Hindernisses nach Maßgabe von Absatz 1 durch diese Person verlangt werden. Hat der Verband oder der Unterhaltungspflichtige das Hindernis beseitigt, hat der Verursacher ihnen die entstandenen Kosten zu erstatten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Hindernisse über einem Gewässer, wenn diese die ordnungsgemäße Unterhaltung des Gewässers unmöglich machen.

 

Leistungsfähigkeitsuntersuchung

Der Verband hat ein Ingenieurbüro beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Grabensystems zu ermittelt. Da werden die Durchlässe und Verrohrungen besonders genau unter die Lupe genommen.

Beispiele für Durchlässe und Verrohrungen im System der Verbandsgräben

Mit dieser Verrohrung wird der Graben unter einer Straße hindurchgeführt. Eine Verrohrung unter einer Grundstückseinfahrt.
Ein alter Durchlaß am Graben 3 unter einer Wegeverbindung. Eine Verrohrung unter einer Grundstückseinfahrt.
Noch eine Grundstücksüberfahrt durch eine Verrohrung. Diese Verrohrung verbindet die Einfahrt mit dem Rest des Grundstücks.
Eine von vielen Grundstücksüberfahrt an der Krapphofstraße. Verrohrung mit Naturstein-Stirnwand und anschließenden beidseitigen Böschungsverbau.
Links beginnt die lange Verrohrung des Grabens 8 über die Klaus-Schaumann-Straße und unter einigen Grundstücken hindurch. Das Gitter hält Laub, Äste usw. zurück und verhindert eine Verstopfung. Es ist schräge, damit die Hemmstoffe nach oben geschoben werden. Hier schützt das Gitter das Ende unseres Grabensystems vor Verstopfung. Das Rohr führt unter dem Wehrdeich hindurch bis zum Allermöher Fleetsystem.
Links beginnt die lange Verrohrung des Grabens 8 über Klaus-Schaumann-Straße zum Graben 7. Das Gitter hält Laub, Äste und anderes Treibsel wie Äpfel(!) zurück und verhindert eine Verstopfung. Es ist geneigt, damit die Hemmstoffe nach oben geschoben werden. Hier schützt ein Rechen am Ende unseres Grabensystems die nachfolgende Rohrleitung vor Verstopfung. Das Rohr führt unter dem Wehrdeich hindurch bis zum Allermöher Fleetsystem.
Typische Grundstücksüberfahrt. Der Graben wird als Rohr darunter durchgeführt. Hier kommt das Wasser aus dem Graben 1 (Nettelnburger Landweg/Oberer Landweg) heraus. Begutachtung durch den Wasserverband.
Typische Grundstücksüberfahrt: Verrohrung DN 500 mit seitlich in die Böschung eingebundene senkrechte Stirnwand Ausmündung des Grabens 1 (Nettelnburger Landweg). Begutachtung durch den Wasserverband und einer ökologischen Sachverständigen („… es fehlt natürlich noch der Ottergang!“)

Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg