Durchlässe und Verrohrungen
Durchlässe und Verrohrungen sind die kritischen Punkte im Grabensystem. Diese Rohre müssen zum einen in der richtigen Höhe verlegt sein und zu anderen einen ausreichenden Durchmesser besitzen, alle 20 Meter muß ein Revisionsschacht mit Sandfang gesetzt und Zu- und Auslauf am Graben sollten mit Naturstein eingefaßt sein. In dieser Hinsicht bietet das Nettelnburger Grabensystem noch viele Optimierungsmöglichkeiten. Mit vielem müssen wir heute leben und können nur mühsam und mit viel Geduld Verbesserungen durchführen (lassen). Wild eingebaute Verrohrungen im Verbandsgrabensystem ohne Genehmigungen wird der Wasserverband jedoch verhindern und sogar versuchen, diese rückbauen zu lassen.
Verrohrungen auf oder an Ihrem Grundstück müssen Sie regelmäßig auf Durchgängigkeit prüfen und gegebenenfalls auch reinigen (lassen). Dies ist Bestandteil der satzungsgemäßen Sachbeiträge.
Unsere Satzung sagt hierzu:
§ 24 Sachbeiträge
(1) Soweit sich nicht aus dem Plan (§ 3) etwas anderes ergibt, ist jedes Mitglied des Verbandes verpflichtet, die auf seinem Flurstück belegenen Ent- und Bewässerungsanlagen einschließlich der Grenzgräben nebst Zubehör zu unterhalten, zu erneuern und zu bedienen. § 25 Anordnungsbefugnis |
Leistungsfähigkeitsuntersuchung
Der Verband hat ein Ingenieurbüro beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Grabensystems zu ermittelt. Da werden die Durchlässe und Verrohrungen besonders genau unter die Lupe genommen.
Beispiele für Durchlässe und Verrohrungen im System der Verbandsgräben
Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg