Grabenböschungen und Grabenkanten

Die Grabenböschungen sollen alle natürlich und begrünt sein. Der Böschungswinkel soll flach sein, nicht steiler als 1:1,5, also ca. 35 Grad, aber wenn nicht mehr Platz vorhanden ist, darf es in Ausnahmefällen auch mal 1:1, also 45 Grad sein. Manchmal ist eine Sicherung des Ufers notwendig, weil der Boden nicht standfest ist oder die Bebauung zu weit an den Graben reicht. Dann sind sog. „ingenieur-biologische“ Lösungen gefragt. Hierbei gibt der Wasserverband hilfreiche Tipps. In Ausnahmefällen – vor allem, wenn Tiere die Böschung zerstören – wird eine feste niedrige Holzkante oder eine Kante mit Natursteinen mit einer maximalen Höhe von 10 cm über der normalen Wasseroberfläche nach Absprache nicht beanstandet. Ansonsten sind Bohlen, Gehwegplatten, Metallgitter und Spundwände nicht zulässig.

Beispiele für Grabenböschungen und Grabenkanten

Dieser Graben hat ein ideal flaches Profil, Wasser kann über den Rand laufen und hat Stauraum. Auch dieser Graben hat ein ausreichendes Profil.
Dieser Graben hat ein ideal flaches Profil, Wasser kann über den Rand laufen und hat Stauraum. Auch dieser Graben hat ein ausreichendes Profil.
Hier ist die Böschung schon steiler, aber das geht auch noch. Der Vorsitzende des Wasserverbandes notiert dennoch Pluspunkte in sein Buch. Eine naturnahe Böschung, also in Ordnung. Auf der rechten Seite schützt eine zulässige Böschungsfußsicherung von 10-15cm über Niedrigwasserspiegel gegen Unterspülung.
Hier ist die Böschung schon steiler, aber das geht auch noch. Der ehemalige Vorsitzende des Wasserverbands notiert dennoch Pluspunkte in sein Buch. Eine naturnahe Böschung, also in Ordnung. Auf der rechten Seite schützt eine zulässige Böschungsfußsicherung von 10cm über Niedrigwasserspiegel gegen Unterspülung.
Eine sehr schöne natürliche Grabenkante. Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Horst Hülden ist ganz begeistert über diese naturnahe und flache Grabenböschung.
Eine sehr schöne natürliche Grabenkante. Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Horst Hülden ist ganz begeistert über diese naturnahe und flache Grabenböschung.
Diese Böschung ist mit Gehwegplatten belegt worden. Das ist nicht zulässig. Um so eine Böschung argumentieren zu können, benötigt man schon Bestandsdokumente aus der Kaiserzeit.
Eine sehr kreative Art der Böschungsgestaltung, auch die Brücke ist ein unzulässiges Kunstwerk. Trotz der Originalität musste das alles sofort weg. Diese Böschung ist mit Gehwegplatten belegt worden. Das ist nicht zulässig. Um so eine Böschung rechtfertigen zu können, benötigt man schon Bestandsdokumente aus der Kaiserzeit.
Hier gibt es ebenfalls Gehwegplatten als Böschung, und die fallen schon runter. So nicht! Hier hat jemand die Böschung mit Bongossi Holz verkleidet und Verbindungsbalken eingesetzt. Bei engen Einfahrten mit parallelem Graben gibt es einen Zielkonflikt. Wir müssen reden.
Hier gibt es ebenfalls Gehwegplatten als Böschung, und die fallen schon runter. So nicht! Hier werden wir kurzfristig eine Entfernung anordnen, um eine Blockade des Grabens zu verhindern. Bongossi, ein durch Raubbau gewonnenes wertvolles Tropenholz, sollten wir nicht verwenden. Es ist für den Wasserbau in unseren Breiten ohnehin nicht geeignet, und wie man sieht, muss es ständig repariert werden.
Enge Einfahrt oder nicht, diese Wand hält ohnehin nicht mehr lange. An dieser Grabenkante gibt es keinen Grund, eine unzulässige Holzwand zu bauen. Es ist Platz genug vorhanden.
Enge Einfahrt oder nicht, diese ehemalige Flecht-Wand hält ohnehin nicht mehr lange und blockiert dann den Graben. An dieser Grabenkante gibt es keinen Grund, eine unzulässige Holzwand zu bauen. Es ist Platz genug vorhanden und Schiffe werden hier auch nicht anlegen.
Bei diesem Neubau wurde schon gleich falsch angefangen mit dieser Holzkante. Für die Bauzeit drücken wir ein Auge zu, aber dann… Die Anlieger waren kooperativ. Hier keine Argumente für diese Holzpfahlreihe, die muss weg. Schade um die Kosten für die Herstellung. Vielleicht kann man die Pfähle noch bei Ebay verkaufen.
Bei diesem Neubau wurde schon gleich falsch angefangen mit dieser Holzkante. Für die Bauzeit drücken wir ein Auge zu, aber dann… Die Anlieger waren kooperativ. Für diese Holzpfahlreihe gibt es keine Berechtigung, die muss weg. Schade um die Kosten für die Herstellung. Vielleicht kann man die Pfähle noch bei Ebay verkaufen.
Bei diesem Graben haben die Anlieger wohl selbst schon gemerkt, dass das nicht halten kann. Bitte mal mit dem Grabenverband für eine Lösung sprechen. Hier ist nur eine Frage der Zeit, bis die gesamte Einfahrt in den Graben rutscht und den Abfluss der Gräben dahinter blockiert. Eine Überschwemmung in den entsprechenden Gärten wäre dann die Folge.
Bei diesem Graben haben die Anlieger wohl selbst schon gemerkt, dass das nicht halten kann. Bitte mal mit dem Grabenverband für eine Lösung sprechen. Hier ist nur eine Frage der Zeit, bis die gesamte Einfahrt in den Graben rutscht und den Abfluss der Gräben dahinter blockiert. Eine Überschwemmung in den entsprechenden Gärten wäre dann die Folge.

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Mängel bei der Grabenschau führen zu einem Mängelbeseitigungsbescheid und einer Nachschau. Die kostet dann 50 Euro Gebühr.
Die Fotos in diesem Merkblatt sind nur Beispielbilder und der Zustand ist teilweise heute so nicht mehr vorhanden. Stand: 1. Mai 2026