Schauwege freihalten
Der Wasserverband Nettelnburg benötigt für die gesetzlich geforderten Grabenschauen Wege entlang der Gräben.
Bitte schaffen Sie auf beiden Seiten des Grabens einen Weg für die Beauftragten und die Schaukommission des Wasserverbandes. Der Schauweg darf nicht durch Zäune, Gehölze oder Bauwerke versperrt sein. Durch fehlende Wege entlang des Grabens haben sich Mitglieder der Grabenschaukommission schon so manches Kleidungsstück zerrissen oder sind in den Graben gefallen.
Hierzu sagt unsere Satzung:
§ 4 Benutzung der Grundstücke für das Unternehmen (1) Die Mitglieder haben die für die Durchführung des Unternehmens erforderlichen Arbeiten auf ihren Grundstücken zu dulden. Beauftragte des Verbandes dürfen zu diesem Zweck die Grundstücke betreten, technische Ermittlungen und Prüfungen vornehmen und im notwendigen Umfang Geräte und Maschinen einsetzen. Für Beauftragte ist nach Ankündigung ein begehbarer, mindestens 1,00m breiter Schauweg am Graben freizuhalten, Zäune und Pforten sind zu öffnen. Unterschreitungen der Schauwegbreite können auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden. |
Hier Beispiele für Schauwege und keine Schauwege
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Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg