Maßnahme 2: Abfluss Graben 1
Die Maßnahme wird aktuell nicht weiter verfolgt, weil bis zu dem zugrundeliegenden Regenereignis keine Gefahren für die anliegenden Grundstücke bestehen.
Hier steht Hans-Peter Blohm mit einer Biologin vor dem beanstandeten Rohr. Hier fließt kaum Wasser. Und wenn, ist der Graben 1 so aufnahmefähig, dass keine Gefahren vorhergesehen werden. Für die rückwärtigen Neubauten am Oberer Landweg wird durch Wasserrückhaltung eine Einleitungsbegrenzung in den Graben 1 vorgeben. Somit wird auch verhindert, dass durch die weitere Versiegelung der Oberfläche der Graben zum Überlaufen gebracht werden kann. Kontrolle ist notwendig und findet auch statt.