
Aufstellung des Schaukastens des Wasserverbandes Nettelnburg in der Nettelnburger Straße vor Nr.32. Bei der Arbeit (v.l.): Hans Schröder, Horst Hülden (ehem.Vorstand), Helmut Störch. Foto: Wasserverband
Verbandsbeitrag
Ab 15. März 2023 hat ein Teil der Mitglieder einen Brief des Verbandes mit dem Beitragbescheid für den Zeitraum 2022/2023. Die Zahlungsfrist ist vier Wochen (ab 20. April 2023).
Haben Sie Fragen oder hat sich der Grundeigentümer zwischenzeitlich geändert, ist der Adressat nicht richtig oder falsch geschrieben: Schicken Sie eine Mail, rufen Sie an oder nutzen Sie die Sprechstunde am 3. April oder 2. Mai 2023.
Zu oft gestellten Fragen finden Sie auch hier antworten.
Starkregen
Das erste Quartal eines Jahres ist oft geprägt von
Stürmen und starken Niederschlägen.
Der Wasserverband fordert alle Grabenanlieger auf, die Folgen: Totholz, Spielzeug, Baustoffe u.ä. aus den Grabenläufen abzufischen und leichte Stoffe und Gegenstände auf dem Grundstück zu sichern.
Sichern Sie aber auch Ihre Immobilie gegen eindringendes Oberflächenwasser infolge Rückstau:
- Dachrinnen, Entwässerungsrinnen (Aco-Drän) und Grundleitungen kontrollieren und freiräumen
- Rückstauklappen der Hof- und Platzentwässerung reinigen (noch immer keine Rückstauklappen? hier Hinweise: Infoveranstaltung_2018), Tauchpumpen in Revisionsschächte, Pumpensümpfe zum Überpumpen aktivieren
- Eingänge, Kasematten sichern (Sandsäcke gibt es manchmal auf dem Bauhof, Kampweg 4)
- Dammbalken, Schott bereithalten (sofern vorhanden)
Die besonders kritischen Durchlässe und Überläufe werden vom Verband täglich kontrolliert und von Treibsel befreit. Helfen auch Sie mit, vermeidbare Abflußstörungen vorbeugend zu verhindern!
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