Erläuterung zu den Beitrags- und Gebührenbescheiden 2018/2019

Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Mitglied,

per Post haben Sie gerade den Beitragsbescheid/die Beitragsbescheide für Ihr Grundstück/Ihre Grundstücke erhalten. Der Berechnung zugrunde liegt die Beitrags- und Gebührenordnung in der Fassung des Ausschussbeschlusses vom 06.09.2017, gültig ab 01.01.2018. In Einzelfällen ist eine Auflistung der Flurstücke mit Größe, Lage und Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe beigefügt.

Die Beitragserhöhung, erstmals seit der Umstellung von DM auf Euro, hält der Verband für erforderlich, um den wachsenden Anforderungen an die Verbandsarbeit gerecht zu werden. Sie wurde im Vorjahr im Ausschuss diskutiert und beschlossen und der Mitgliederversammlung 2017 vorgestellt und erläutert. Auf unserer Internetseite finden Sie zu diesem Thema einen Vortrag.

Ebenfalls mussten auf Veranlassung der Verbandsaufsicht die Beiträge für Flurstücke im Gewerbe und Industriegebiet sowie für Verkehrsflächen neu bemessen werden, sie waren nicht satzungsgerecht. Gleichzeitig sind durch Korrekturen der Verbandsgrenzen einige Flurstücke hinzugekommen, andere weggefallen, weil sie nunmehr außerhalb des Verbandgebietes liegen.

Weiter ist Ihnen sicher nicht die Diskussion entgangen, die im Osten Hamburgs und so auch in Nettelnburg nach dem Starkregen am Himmelfahrtstag 2018 geführt wurde: Was ist zum Schutz vor Starkregen zu tun? Der Verband hat hierzu eine Informationsveranstaltung Ende August angeboten, die sehr gut besucht wurde. Hierzu finden Sie ebenfalls Beiträge auf der Internetseite. Der Verbandsausschusses hat am 24.10.2018 den Vorstand autorisiert, das Angebot eines Ingenieurbüro anzunehmen, die Leistungsfähigkeit des Grabensystems unter Berücksichtigung der Vorflutverhältnisse in Allermöhe einschließlich der Auswirkungen von Oberbillwerder zu untersuchen, Schwachstellen aufzuzeigen und Lösungen vorzulegen. Die Behörde für Umwelt und Energie fördert Nettelnburg mit einer Studie über Maßnahmen zur Optimierung und Rückhaltung, privater Vorsorge und gezielter Bewirtschaftung durch Ableitung oder Steuerung.

Die Kosten der Untersuchung kann der Verband aus Rücklagen nicht finanzieren. Gemäß Satzung wird ein Sonderbeitrag von allen Mitgliedern erhoben. Er beträgt 30 € je Grundstück bzw. je 500 m² Gewerbefläche und ist auf dem Beitragsbescheid gesondert ausgewiesen. Die neue Beitrags- und Gebührenordnung finden Sie hier.

Vortrag von Hans-Peter Blohm zum Starkregenereignis Mai 2018