Projekt „Vernässung eines Grundstücks am Graben 11“, 6. 9. 2014

Projekt „Vernässung eines Grundstücks am Graben 11 zwischen den Straßen In der Hörn und Nettelnburger Straße“

Der Anlieger am Graben 11 und an einem Grenzgraben … hat in zurückliegenden Jahren wiederholt beim Verband Beschwerde geführt wegen Vernässungsprobleme bis hin zu Überflutungen des Untergeschosses seines Hauses. Nach Gesprächen mit dem Unterhaltungspflichtigen zur Einforderung einer besseren Unterhaltung ist beschlossen worden, mit einem Nivellement Erkenntnisse über die Höhenlagen zu gewinnen. Die Vermessung ist am 6. September 2014 unter Teilnahme von Vorstands- und Ausschussmitgliedern durchgeführt worden.

Die Arbeit hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

  1. Der am Grenzgraben … gemessene Wasserstand liegt mit +0,40mNN auf der Höhe der Rohrsohle (+0,39mNN) des Durchlasses des Graben 9 unter der Nettelnburger Straße bei HsNrn.49/51, d.h. der am 06.09. vorgefundene Wasserstand entspricht dem tiefstmöglichen Wasserstand, eine weitere Absenkung (Trockenwetter-Wasserspiegel) ist mit Unterhaltungsmaßnahmen grundsätzlich nicht möglich.
  2. Bei welchem Regenereignis der Graben sein Profil überschreitet, kann erst nach umfassender Bestandsaufnahme der Niederschlagswasserabflüsse beidseits Graben 11 und flächendeckendem Aufmaß von Grundstücksprofilen ermittelt werden. Bei einer gemessenen Speicherhöhe von ~0,60m dürfte dies allerdings nicht vor einem 10-jährlichen Regenereignis passieren. Unabhängig vom Unterhaltungszustand des Grabens.
  3. Erkanntes Problem: Vernässungen am bzw. des Gebäudes werden schon bei moderaten Anstiegen des Wasserstandes durch Mängel an der Grundstücksentwässerung verursacht. Die Grundleitung ist nicht gegen Rückstau gesichert, Grabenwasser kann über den Hofeinlauf ungehindert zum Haus gelangen.

Lösung:

  1. Einbau eines Rückschlagventils.
  2. Installation einer pegelgesteuerten (Doppel-)Hebeanlage.

Bautechnische Empfehlung:

  1. Herstellung eines Übergabeschachtes mit Rückstausicherung und Installation einer intermittierend betriebenen und pegelgesteuerten Doppelpumpenanlage.
  2. Aufwallung des Geländes auf ~+1,00m mit bindigem Boden, erforderlichenfalls spornartiger Bodenaustausch.

Anmerkung: Die Überprüfung der Deckenhöhen nach Straßenbau hat keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem vorherigen Zustand ergeben. Differenzen von +/- <3cm sind möglich, für unsere Betrachtung jedoch unmaßgeblich.

Der Vorsteher hat dem Mitglied den Sachstand mitgeteilt, eine Reaktion hierauf ist nicht erfolgt.