Die Gremien des Wasserverbandes Nettelnburg in Hamburg Bergedorf
Der Vorstand
Der Vorstand des Wasserverbandes besteht aus drei Personen, einem Vorsteher, einem Stellvertreter und einem weiteren Mitglied. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 6 Jahre. Aufgaben: Er leitet den Verband und dessen Geschäfte, kann Dienstkräfte einstellen. Er stellt den Haushaltsplan auf und kann Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorschlagen. Der Vorstand wird von den Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Der Vorstand stellt die Operative, also die Regierung, des Wasserverbandes dar.
Die Wahlperioden des Vorstandes waren/sind: 1990-1995, 1996-2001, 2002-2007, 2008-2013, 2014-2019, 2020-2025
Hans-Peter Blohm Katendeich 12e, vom |
Andreas Beck Klaus-Schaumann-Straße 32a vom |
Peter Storm 3. Vorstandsmitglied In der Hörn 50a vom |
Der Ausschuss
Der Ausschuss des Wasserverbandes ist die Vertretung der Mitglieder und besteht aus sechs Personen. Die Personen werden von den Mitgliedern des Verbandes gewählt. Der Ausschuss stellt die Legislative dar, ist also das Parlament des Wasserverbandes. Die Amtszeit beträgt jeweils 6 Jahre. Die Aufgaben des Ausschusses: Wahl des Vorstandes, Wahl der Grabenschaubeauftragten, Wahl der Kassenprüfer, Festlegung des Haushaltsplanes, Entlastung des Vorstandes, Beratung des Vorstandes, Änderungen der Satzung beschließen, Beschluss der Sachbeiträge.
Die Wahlperioden des Ausschusses waren/sind: 1989-1992, 1993-1998, 1999-2004, 2005-2010, 2011-2016, 2017-2022
Wolfgang Bienek Billgrabendeich 18 Ausschussmitglied seit 01.11.1992 |
Jens Bornhöft . Ausschussmitglied seit 01.01.2012 |
Wolfgang Koch Richard-Gödeke-Weg 23 Ausschussmitglied seit 01.01.2017 |
Katrin Kuntze Nettelnburger Straße 43 Aussschussmitglied seit 01.01.2023 |
Helmut Störch Klaus-Schaumann-Straße 87 Ausschussmitglied seit 01.01.2011 |
vakant |
Die Mitglieder
Mitglieder im Wasserverband Nettelnburg sind die Eigentümer der zum Verband gehörenden Grundstücke. Die Mitglieder wählen den Ausschuss. Sie haben entsprechend ihrer Grundstücksgröße Stimmrechte. Da der Wasserverband ca. 1200 Grundstücke umfasst, verzichten wir hier auf Fotos der Mitglieder.
Die Kassenprüfer
Die vom Ausschuss gewählten Kassenprüfer überprüfen die Richtigkeit der einzelnen Einnahme- und Ausgabebelege. Kassenprüfer sind:
Wolfgang Bienek | Wolfgang Koch |
Katrin Kuntze |
Widerspruchsausschuss
Dieser Ausschuss berät über die Widersprüche der Mitglieder gegen Entscheidungen des Vorstandes. Dem Widerspruchsausschuss gehören an:
Helmut Störch | Jens Bornhöft |
Datenschutzbeauftrager
Datenschutzbeauftragter gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Körperschaften des öffentlichen Rechts benötigen in jedem Falle einen Datenschutzbeauftragten, nicht erst ab 10 Personen (wie bei Firmen), die mit den sensiblen Daten arbeiten.
Peter Storm |
Die Grabenschaubeauftragten
Es werden mindestens drei Schaubeauftragte vom Ausschuss für die Dauer von drei Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung der Verbandsgräben, mindestens einmal im Jahr. Vorsteher und Stellvertreter sind sog. Schauführer, denen die Durchführung der Grabenschauen obliegt. Sie bestimmen die zu schauenden Gräben, den Verlauf der Schauen und protokollieren die Ergebnisse.