Beitrags- und Gebührenordnung des Wasserverbandes Nettelnburg
Aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung ab 1.1.2025
| Beitrags- und Gebührenposition | Betrag |
| Grundbeitrag für die ersten angefangenen 500m² Flurstücksfläche, mit einer Hauseinheit1 bebaut sowie unbebaute Flächen und Verkehrsflächen | 70,- € |
| Grundbeitragsreduktion für Grabenanlieger mit Sachlast „Grabenreinigung“ | – 50,- € |
| Beitrag für jede weiteren 500m² Flurstücksfläche | 20,- € |
| Aufschlag für jede weitere Hauseinheit1 auf dem Flurstück | 10,- € |
| Widerspruchsgebühr für die Ablehnung eines Widerspruchs | 20,- € |
| Mahngebühr (pro Mahnschreiben) | 5,- € |
| Gebühr für die erste vom Mitglied verursachte Nachschau² | 50,- € |
| Gebühr für jede folgende vom Mitglied verursachte Nachschau² | 100,- € |
1 Als Hauseinheit gilt eine wirtschaftliche Wohneinheit oder ein Gebäude größer 30m² Grundfläche.
² Bei Nichterfüllung der Sachlast erhalten Sie eine Mangelbeseitigungsverfügung. Die beinhaltet die Nachschaugebühr.
Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 30. Juli 2025 vom Ausschuss des Wasserverbandes Nettelnburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR), beschlossen. Sie ist gültig ab dem 1. Januar 2025. Die Beiträge sind Jahresbeiträge und gelten für ein Kalenderjahr. Grundlage der Beiträge und Gebühren sind die Eigentumsverhältnisse und die Beitrags- und Gebührenhöhe zum Zeitpunkt der Erhebung. Es wird nicht nach Nutzungszweck unterschieden.
Der Verbandsvorstand
Erläuterungen zur Beitrags- und Gebührenordnung ab 1. Januar 2025
Druckversion der Beitrags- und Gebührenordnung ab 1. Januar 2025