Erläuterung zur Beitrags- und Gebührenordnung ab 1.1.2025

Anlass

Seit einigen Jahren wird der erhebliche Unterschied zwischen den Sachleistungen und den Geldleistungen der Mitglieder beklagt. Der Aufwand für die Grabenunterhaltung ist tatsächlich um ein Vielfaches größer als der jährliche Beitrag von 10-20 € aktuell. Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn die Arbeiten an Fachbetriebe vergeben werden müssen.

Vorgehen

In einem Arbeitskreis mit Teilnehmern aus Vorstand und Ausschuss sowie Mitgliedern mit Geld- und Sachleistungen sind verschiedenen Varianten diskutiert, geprüft und verworfen worden.

Die Verschiedenheit der Verbände, ihrer Aufgaben und Strukturen werden bewertet, auch der unterschiedliche Umgang mit Formen der Subventionierung, z.B. Zuschüsse bei Grundräumungen oder Entschlammungen. U.a. konnte auch festgestellt werden, dass eine Beitragsausrichtung nach Versiegelungsfläche sach- und fachgerecht wäre und den Starkregenanforderungen entspräche, leider aber nicht die ungleiche Lastenverteilung mindert.

Gleich ist bisher bei allen anderen Entwässerungsverbänden

  • die Beitragsbemessung nach der Fläche (Bruttogrundfläche der Grundstücke), vereinzelt Zuschläge nach Nutzung.
  • keine Differenzierung zwischen Grabenanlieger und Nichtanlieger.
  • die Unterhaltung kleinerer Gräben ist alleinige Aufgabe der Mitglieder.  Sammelgräben, Wettern u.ä. werden von einigen Verbänden selbst unterhalten (in der Regel sind die Flächen im Eigentum des jeweiligen Verbandes).

Eine überzeugende „gerechte“ Lastenverteilung ist noch niemandem eingefallen.

Ergebnis

Es wird ein Konzept erstellt, das eine Entlastung indirekt bewirkt

  • Nicht der Einzelne wird entlastet, sondern der Verband soll in die Lage versetzt werden, den Unterhaltungsaufwand durch Maßnahmen zu mindern.
  • Maßnahmen wären z.B. Sohlräumung eines umfassenden Grabenabschnittes, Erstellung von Rechenanlagen vor kritischen Verrohrungen, Herstellung eines leistungsfähigeren Grabenprofils u.a.m.
  • Bemessungsgröße ist der Kostenaufwand für diese Optimierungen.
  • Dazu wird der ohnehin zu niedrige Beitrag kräftig erhöht.
  • Beitrag wird von allen gefordert, weil auch alle profitieren.

Begründung

Nachfolgende Kernpositionen sollen überzeugen:

  • Beitragsgerechtigkeit – durch den Unterschied von 40,- € (zwischen Grabenanlieger und Nichtgrabenanlieger) wird die anfallende Arbeit des Grabenanliegers deutlicher wertgeschätzt. Hier geht es in einigen Fällen nur um ein paar Stunden im Jahr in anderen Fällen müssen aber regelmäßig Fachfirmen beauftragt werden.
  • Das gesamte Grabensystem: Nettelnburger Gräben sollen fit gemacht werden für die Zukunft, in der weitere und intensivere Unwetter erwartet werden. Um einer erneuten Lage wie im August 2024 vorzubeugen, soll der Grabenverband mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Der Vergleich mit der Kanalisation: In Stadtteilen in denen die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) die Entwässerung leistet sind Beiträge von 200,- € pro Jahr (Versiegelung von 250 m² x 0,80 €) normal. Natürlich steht hinter der HSE ein anderes System – aber das Ziel ist immer die Sicherstellung der Entwässerung.

Anliegende Neufassung der Beitrags- und Gebührenordnung wurde vom Ausschuss des Wasserverbandes Nettelnburg beschlossen. Sie entspricht der Empfehlung aus der Mitte der Mitglieder und wir sind uns sicher, sie wird auch von der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder getragen. Für diejenigen, denen die Umstellung zu weit geht, nicht weit genug oder die sich andere Beitragslösungen gewünscht hätten hoffe ich, sie können sich mit dem Ergebnis doch arrangieren.

Die Zahlungsweise ist zukünftig jährlich, erstmals im Mai/Juni 2025.

Hans-Peter Blohm, Verbandsvorsteher