Entstehungsgeschichte der Entwässerung von Nettelnburg

Herstellen eines der ersten Gräben, Randersweide; Bild mit freundlicher Genehmigung C.Sauss

Herstellen eines der ersten Gräben, Randersweide; Bild mit freundlicher Genehmigung C.Sauss

Im Frühjahr 1920 besichtigten drei angehende Siedler ein zum Kauf stehendes Gelände des Gutshofes Nettelnburg. Es war ein ausgesprochenes „Hundewetter“, der Boden vollständig aufgeweicht und einer der Kommissionäre, Tischler Otto Koller aus Hammerbrook, rutschte aus und musste vor Rückfahrt mit der Bahn bei der Gastwirtschaft „Alte Post“ die Kleidung wechseln.

Herstellen eines der ersten Gräben, Randersweide; Bild mit freundlicher Genehmigung C.Sauss

Herstellen eines der ersten Gräben, Randersweide; Bild mit freundlicher Genehmigung C.Sauss

Für die am 20. September 1920 gegründete Siedlungsgenossenschaft Nettelnburg (Ursprünglich: Gemeinnützige Siedlungs- und Wirtschaftsgenossenschaft für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und Kriegsteilnehmer, Groß-Hamburg eGmbH) stand damit die Haupterschließungsarbeit fest: Gräben zur Entwässerung des schweren Marschbodens.¹

Im September 1920 begannen die ersten Arbeiten an der Randersweide. Das bestehende Grabensystem mussten verfüllt , neue Gräben angelegt werden. Gearbeitet wurde von 8-16 Uhr. Als Gerätschaften standen nur Spaten, Schaufel und Schubkarre zur Verfügung, später eine gebrauchte Lorenbahn. Es muß für die ersten Siedler eine ungeheure Plackerei gewesen sein, aus dem „blauen“ Klei bis 1,50 m tiefe und über 2 m breite Gräben in einer Gesamtlänge von 4 km zu stechen.Die Landherrenschaft hat dann im Straßenbaugenehmigungsbescheid vom 31.03.1922 die Siedlungsgenossenschaft zur Unterhaltung und Betrieb von Entwässerungsanlagen sowie zur Bildung einer Entwässerungsgenossenschaft verpflichtet [Ziff. 13 des Bescheides], der alle Grundeigentümer beizutreten hatten. Die Verpflichtung ist durch Grundbucheintragung bis heute gesichert. Dem Parzellierungsplan hat zudem die Finanzdeputation nur zugestimmt unter der Bedingung, daß jedem Trennstück zu Gunsten des Ärars4 dieser Stadt eine Verpflichtung, betreffend Unterhaltung, Reinigung, Entwässerung und Beleuchtung der vor dem Grundstück liegenden Straße, angelegt wird².

Die Siedlungsgenossenschaft ist ihren Verpflichtungen auch stets nachgekommen: Ältere Mitglieder werden sich erinnern, daß die Grabenkommission mit Jacob Scheid alljährlich bis Ende der 60er Jahre eine akkurate Unterhaltung der Gräben einforderte.

Siedlung Nettelnburg, Plan der Grabenführung, veröffentlicht 1927

Eine Zäsur erforderte dann die für 1970 geplante Fusion der Siedlungsgenossenschaft mit der Vereinigten Baugenossenschaft Bergedorf-Bille. Ihr stand die Entwässerungsverpflichtung im Wege und die Nettelnburger Genossen beantragten am 24.02.1969 bei der Baubehörde die Gründung eines Wasserverbandes. Wegen der derzeitigen Bemühungen zur Gründung eines landesweiten Deich- und Sielverbandes ist der Antrag abgelehnt worden.

1982 hat das Bezirksamt Bergedorf die Gründung eines Wasserverbandes erneut gefordert, aber erst 1985 wurde Notwendigkeit auch in Hamburg erkannt. Anlass war der ein Jahr später im Juni 1986 beschlossene Bebauungsplan Bergedorf 68, der die sog. Zweitbebauung zuließ: etwa 450 zusätzliche Bauplätze für Einzelhäuser würden die bebaute Fläche von etwas mehr als 0,1 auf mindestens 0,3 erhöhen. D.h. die Flächenversiegelung einen Niederschlagswasserabfluss von bisher rd. 13 ha auf etwa 40 ha verdreifachen. Es war den beteiligten wasserwirtschaftlichen Stellen offenbar bewußt, daß dies Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Grabensystems und die Sicherung seiner Unterhaltung haben wird, die von staatlichen Institutionen nicht sichergestellt werden konnten. Ein Wasserverband sollte es richten und damit die Tradition der genossenschaftlichen, selbstverwalteten Aufgabenwahrnehmung fortführen. Nun möchte der nüchterne Beobachter meinen, Gott sei Dank, wir haben’s selbst in der Hand! Doch weit gefehlt: 325 Einwendungen bei seinerzeit 850 Beteiligten = fast 40%³. Es waren zwar nicht alle gegen eine Verbandsgründung, viele wünschten sich auch die Bewässerung als Verbandsaufgabe, andere befürchteten erhebliche Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung. Aber ein bedeutsamer Prozentanteil sah keine Notwendigkeit, es funktionierte doch alles – irgendwie! Man hat es sich „kommod“ gemacht, wie man in Hamburg sagt. Und zur Not wird die Wasserbehörde tätig, wie bisher.

Nach 4 Jahren Diskussion konnte mit Beschluss vom 15. Juni 1989 unter Berücksichtigung der Entscheidungen über die Einwendungen und Anträge der Abschluss des Gründungsverfahrens bekanntgegeben werden. Der Wasserverband bestand nunmehr und zwar als Entwässerungsverband, allerdings zunächst ohne Vollzugsorgan. Erst 1991 wurde mit Peter Glismann der erste Verbandsvorsteher gewählt.

Seit dem ersten Spatenstich der Siedlung vor 100 Jahren ist die Wasserfrage eng mit der Nettelnburg verbunden. In dieser Tradition will der Wasserverband die Interessen aller Siedler wahrnehmen, denn: ohne Entwässerung kein Kultur- und kein Siedlungsland.

Erläuterungen

  1. Nettelnburg, Ritter-Bauern-Siedler; Kultur- und Geschichtskontor © 2004
  2. Erläuterung zum Plan für die Gründung des Entwässerungsverbandes Nettelnburg, Baurechtsamt 1985
  3. Beschluß vom 15. Juni 1989 über die Gründung des Wasserverbandes Nettelnburg, Baurechtsamt
  4. Ärar, vom lateinischen Aerarium, ist eine alte, heute ungebräuchliche Bezeichnung für das materielle und immaterielle Vermögen eines Staates oder einer Körperschaft. Hierunter zählen neben Gebäuden, Grundstücken und Goldreserven auch staatliche Monopole. Ein heute üblicherer Begriff hierfür ist Fiskus. Ärarisch bedeutet staatlich, früher zuweilen auch volkseigen.