Maßnahme 7: Verrohrung Graben 8

Diese Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt, es sind bisher lediglich vorbereitende Untersuchungen durchgeführt worden. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Sachlage

Verrohrung des westlichen Teils des Grabens 8

Im Untersuchungsbericht wird die Leistungsfähigkeit des Durchlasses ursächlich für einen Aufstau von 0,50m in den Gräben 9+11 dargestellt. Es ist nachgewiesen, daß bei definierten Regenereignissen ein enger Zusammenhang mit den großflächigen Vernässungen der Grundstücke zwischen Kienenhagen, Katendeich und Klaus-Schaumann-Straße besteht – sowie auch die Situation am Graben 11 mit den Grundstücken zwischen Nettelnburger Straße und In der Hörn beeinflußt wird. Die Verrohrung besteht seit etwa 60 Jahren.

 

 

Gewässer Graben 8
Defizit Nr. 7: Verrohrung DN 600/300/200
Lage Klaus-Schaumann-Straße 89/89a-91/91a
Gemarkung 604, Billwerder
Flurstücke 776, 4251, 4252
Stationierung 0+000 – 0+100
Festgestellter Mangel in der Untersuchung Aufstau 0,50m beim Ablauf des Bemessungsregens
(30-jährliches Regenereignis)
verortete Ursache Reduzierung der Gesamtverrohrung von DN 600 auf DN 300+DN 200 ab Schacht westl. Klaus-Schaumann-Straße
Stat.: 0+000 – 0+100, l = 100m, Nr. 7 in Tab. 1 des Untersuchungsberichts
Vorschlag zur Optimierung Ertüchtigung der Verrohrungsstrecke z.B. Ersatz der unterdimensionierten Leitungen durch Rohrleitung DN 600 (mit hydraulischem Nachweis ggf. auch 2xDN 400) einschl. 2 neue Normschächte mit Sandfang t = 0,50m
Nr. 7 in Tab. 2 des Untersuchungsberichts

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Blick auf die unterdimensionierten Leitungen DN 300+DN 200 in einem (nicht normgerechten und abgängigen) gemauerten Revisionsschacht – rechts Zulauf, links Ablauf

Maßnahme

Der Untersuchungsbericht empfiehlt die Ertüchtigung, also die Aufweitung des Durchlasses.

Ein offener Graben wäre technisch möglich, aber nur als Kastenprofil vorstellbar. Aufgrund der örtlichen Nutzung ist diese Lösung jedoch unpraktikabel.

Naheliegend ist eine Anpassung an die Rohrleitung östlich der Klaus-Schaumann-Straße in der Nennweite >=DN 600 (Kreisprofil). Sofern der hydraulische Nachweis erbracht wird, kann möglicherweise auch eine Doppelleitung 2xDN 400 Verwendung finden. Ergänzend sind 2 genormte Revisionsschächte (mind. DN 1000 mit Sandfang t = 0,50m) zu setzen.

Alternativen

1) Ableitung eines Teilstroms vom offenen Graben 8 über (verfallenen) Graben und Rohrleitung (DN 300) zum Graben 5

Verworfen, weil zusätzlicher Ausbau eines Grabens erforderlich und der Graben 5 durch eine höhere hydraulische Belastung überfordert wird.

2) Schaffen zusätzlichen Stauraums im Bereich Sportplatz durch weitere Drosselung des Abflusses am Graben 15

Verworfen, weil der Stauraum in den Gräben 14 und 15 sowie auf Sportflächen bereits ausgereizt ist und eine noch stärkere Überflutung von Grundstücken an der Randersweide zur Folge hätte.

3) Schöpfwerk und Fließumkehr im Graben 11

Verworfen, weil mangels Gefälle der komplette Ausbau des Grabens erforderlich wäre, Zudem ist der Straßengraben Randersweide nicht ausreichend aufnahmefähig.

Sachstand April 2023

Nach längeren und kontrovers geführten Verhandlungen mit den Anliegern konnten nunmehr im Mai 2023 die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Sie werden Aufschluß über die örtlichen Strukturen und Bodenverhältnisse geben. Erst mit den Ergebnissen können Ausführungsplanung und verläßliche Kostenermittlungen vorgenommen werden.

Kostenschätzung

Angebote von Fachfirmen liegen nicht vor. Auf der Grundlage eines vom Wasserband erstellten und durch eine Fachkraft überschlägig geprüften Leistungsverzeichnisses müssen Kosten von netto rund 100.000 € veranschlagt werden, je nach Umfang des planerischen und baubegleitenden Aufwandes können sich diese Schätzungen noch ändern.

Nachtrag: Kosten nach Ermittlung der Planung Stand Anfang 2022 150.000€ zzgl. Planungskosten und Risikozuschläge. Hierin sind die Baupreisentwicklung und andere inflationsbedingte Preissteigerungen bis zur Vergabe nicht enthalten.

Rechtslage

Nach § 3 der Satzung des Wasserverbandes Nettelnburg hat der Verband die Aufgabe, in seinem Gebiet die Funktionsfähigkeit der Verbandsgewässer und die Möglichkeit zu deren Unterhaltung zu gewährleisten. Die Durchführung der Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung obliegt als Sachbeitrag den Mitgliedern jeweils als Eigentümer (§ 24 der Satzung). Die Wahrnehmung der Aufgaben dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder (§ 1 WVG, Gesetz über Wasser- und Bodenverbände -Wasserverbandsgesetz).

Nach eingehender historischer und rechtlicher Prüfung trägt die Kosten der Verband.

Die Erneuerung des Durchlasses ist eine Unterhaltungsmaßnahme (Grundinstandsetzung), weil die bestehenden Leitungen nicht fachgerecht und abgängig sind. Einer Wasserrechtlichen Genehmigung nach § 15 Hamburgisches Wassergesetz bedarf es daher nicht.

In einer mündlichen Anhörung nach § 28 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) erhielten die Eigentümer die Gelegenheit ihre Sicht der Dinge darzulegen.