Grabenschauen

Grabenschau Sommer 2017 Schaukommission

Die Schaukommission trifft sich hier am Graben 3 vor Wehrdeich 87. Teilnehmer (v.l.): Hans-Peter Blohm, Helmut Störch, Hans Schröder, Horst Hülden, Wolfgang Koch, Jens Bornhöft, Wolfgang Bienek. Foto: Wasserverband

Der Wasserverband Nettelnburg führt in jedem Jahr eine Grabenschau im Sommer und im Herbst durch. Ziel dieser Grabenschauen ist die Kontrolle der korrekten Pflege der Gräben durch die Grabenanlieger.

Die Regeln der Grabenpflege und die Grabenunterhaltung unterliegen ständigen Veränderungen. War es früher wichtig, einen “schieren”, sauberen, vollständig ausgemähten Graben zu haben, so hat sich das im Laufe der Jahre geändert. Heute müssen auch ökologische Gesichtspunkte mit einbezogen werden. Dennoch darf der Graben in seiner eigentlichen Aufgabe, des Abführens von Wasser, nicht wesentlich behindert werden.

 

In der Sitzung des Verbandsausschusses am 8. Februar 2023 wurden die Termine für die nächsten Grabenschauen festgelegt:

24. Juni 2023 – Sommergrabenschau

Beginn: 9.00 Uhr
Treffpunkt: Wehrdeich vor HsNr. 87

Geschaut werden im Sommer ausgewählte Gewässer, die für einen schadlosen Abfluß besonders kritischer Siedlungsgebiete entscheidend sind. Die Entscheidung treffen die Schaubeauftragten am Schautag.

21. und 28. Oktober 2023 – Herbstgrabenschauen

Beginn: jeweils 9.00 Uhr
Treffpunkt: Wehrdeich vor Haus Nr. 87

Aus früheren Schauen:

Herbstgrabenschau 2022

Termin 1:

Sonnabend, der 22. Oktober 2022, ab 9.00 Uhr
Treffpunkt: Wehrdeich vor Nr.87

Termin 2:

Sonnabend, der 29. Oktober 2022, ab 9.00 Uhr
Treffpunkt: a) Nettelnburger Straße 61
b) Püttenhorst 137 (Bus-Haltestelle)

 Das Protokoll zur Herbstgrabenschau 2022 zum Nachlesen.

Allgemeines zu Grabenschauen

Schaukommission bei der Arbeit

Bitte die Gräben stets, nicht nur zur Grabenschau, in einen mängelfreien Zustand halten und bringen.

  • Böschung mähen, von der Böschungsschulter bis in die Sohle (nur zur Herbstgrabenschau)
  • Wasserabfluss hemmenden Bewuchs entfernen (Gehölzschnitt)
  • Grabensohle gründlich krauten, d.h. nicht nur mähen, sondern mit den Wurzeln entfernen;
    ausgenommen ist reines Schilf (Phagmites …), das erst im Januar/Februar geerntet werden darf: etwa 10cm über Winterwasserspiegel bzw. Eis schneiden
  • die Grabensohle muß geräumt werden (nur zur Herbstgrabenschau), wenn sich Sediment und/oder Schlamm abgelagert hat und die Sohlhöhe dadurch aufgewachsen ist; in einigen Grabenabschnitten ist alle 5 bis 10 Jahre eine Grundräumung erforderlich
  • Durchlässe und andere Rohrleitungen prüfen und ggf. spülen
  • Hausnummer am Graben anbringen
  • Schauweg beidseitig 1,00m breit freihalten, Durchgänge (Zäune, Pforten) öffnen

Aus früheren Grabenschauen

Es gibt eine neue Seite mit Dokumenten zu früheren Grabenschauen.

Die Grabenunterhaltung ist seit Gründung der Siedlung eine ganz wesentliche Aufgabe aller Siedler. Es war die erste Erschließungsarbeit, die vor allen anderen Arbeiten zu leisten war, und es war ihnen ebenso bewußt, daß die Pflege der Gräben eine dauerhafte Verpflichtung aller ist, um das Land zu nutzen und zu bewohnen. Die Grabenschau war daher immer eine vorrangige gemeinschaftliche Aufgabe. Niemand durfte und konnte sich ihr entziehen, darüber wachte die Grabenkommission wie heute. Die Pflegeinhalte und -schwerpunkte haben sich in den Jahrzehnten leicht gewandelt infolge Nutzungsänderungen, ökologische Aspekte und jetzt auch durch den Klimawandel. Die Grundelemente sind doch geblieben. Werfen Sie einen Blick in die Wasserschauordnung von 1951 und die Hinweise der Siedlungsgenossenschaft aus dem Jahr 1966.

Auch Hochwasser und Mahnungen der Grabenkommission gab es schon immer. Ein kritischer Bericht der Kommission aus dem Jahr 1954.

Und so berichtete der „Der Nettelnburger Siedler“ über Erkenntnisse und Unbill der Grabenkommission. Zum Beispiel über Trockenheit oder wiederholt über schlechte Grabenreinigung. Für schlecht gereinigte Gräben wurden dem Grabenverbandsvorsitzenden sogar Gefängis angedroht. Früher waren die nicht so zuvorkommend wie heute mit nachlässigen Anliegern.