Aufkantungen an Lichtschächten

Erdgeschossfußböden liegen häufig auf Geländehöhe. Damit liegen die Kellerfenster unter der Geländeoberkante (GOK) und sind nur über Lichtschächte zugänglich. Um einen Zufluss von Oberflächenwasser in die Lichtschächte zu verhindern, müssen die Aufkantungen der Lichtschächte je nach Geländesituation 15 bis 30 cm über der GOK liegen. Die Sohlen der Lichtschächte sollten mindestens 15 cm unterhalb der Kellerfenster liegen, damit Wasser, das in den Lichtschacht gelangt, nicht auf die Kellerfenster einwirken kann. In der Abbildung sind diese konstruktiven Hinweise dargestellt.

Hinweise zu Lichtschächten

In der Sohle der Lichtschächte befindet sich in der Regel eine Öffnung für den Ablauf von Regenwasser, von dem aus das Wasser versickert und /oder einer Dränung zugeführt wird. Wenn die Dränung an ein Regen- oder Mischwassersiel angeschlossen und keine Rückstausicherung vorhanden ist, kann auch hier ein Rückstau im Sielnetz das Wasser durch die Ablauföffnungen der Lichtschachtsohle drücken und über die Kellerfenster in ein Gebäude eindringen.

Text und Grafik aus dem Hamburger Leitfaden “Wie schütze ich mein Haus vor Starkregenfolgen”.

Dieses ist kein Angebot und außerhalb der Verantwortung des Wasserverbandes Nettelnburg