Grabenböschungen und Grabenkanten

Die Grabenböschungen sollen alle natürlich und begrünt sein. Der Böschungswinkel soll flach sein, nicht steiler als 1:1,5 sein, also ca. 40 Grad, wenn nicht mehr Platz vorhanden ist, in Ausnahmefällen auch mal 45 Grad. Manchmal ist eine Sicherung des Ufers notwendig, weil der Boden nicht standfest ist oder die Bebauung zu weit an den Graben reicht. Dann sind sog. „ingenieur-biologische“ Lösungen gefragt – der Wasserverband hilft. In Ausnahmefällen wird eine feste Holzkante mit einer maximalen Höhe von 10 cm über der normalen Wasseroberfläche zugelassen. Ansonsten sind Bohlen, Gehwegplatten, Metallgitter, Steinwälle und Spundwände nicht zulässig.

Beispiele für Grabenböschungen und Grabenkanten

Dieser Graben hat ein ideal flaches Profil, Wasser kann über den Rand laufen und hat Stauraum. Auch dieser Graben hat ein ausreichendes Profil.
Dieser Graben hat ein ideal flaches Profil, Wasser kann über den Rand laufen und hat Stauraum. Auch dieser Graben hat ein ausreichendes Profil.
Hier ist die Böschung schon steiler, aber das geht auch noch. Der Vorsitzende des Wasserverbandes notiert dennoch Pluspunkte in sein Buch. Eine naturnahe Böschung, also in Ordnung. Auf der rechten Seite schützt eine zulässige Böschungsfußsicherung von 10-15cm über Niedrigwasserspiegel gegen Unterspülung.
Hier ist die Böschung schon steiler, aber das geht auch noch. Der Vorsitzende des Wasserverbandes notiert dennoch Pluspunkte in sein Buch. Eine naturnahe Böschung, also in Ordnung. Auf der rechten Seite schützt eine zulässige Böschungsfußsicherung von 10-15cm über Niedrigwasserspiegel gegen Unterspülung.
Eine sehr schöne natürliche Grabenkante. Auch hier eine gerade noch ausreichend flache Böschung.
Eine sehr schöne natürliche Grabenkante. Auch hier eine gerade noch ausreichend flache Böschung.
Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Horst Hülden ist ganz begeistert über diese naturnahe und flache Grabenböschung. Diese Böschung ist mit Gehwegplatten belegt worden. Das ist nicht zulässig. Um so eine Böschung argumentieren zu können, benötigt man schon Bestandsdokumente aus der Kaiserzeit.
Unser ehemaliges Vorstandsmitglied Horst Hülden ist ganz begeistert über diese naturnahe und flache Grabenböschung. Diese Böschung ist mit Gehwegplatten belegt worden. Das ist nicht zulässig. Um so eine Böschung rechtfertigen zu können, benötigt man schon Bestandsdokumente aus der Kaiserzeit.
Hier gibt es ebenfalls Gehwegplatten als Böschung, und die fallen schon runter. So nicht! Hier hat jemand die Böschung mit Bongossi Holz verkleidet und Verbindungsbalken eingesetzt. Bei engen Einfahrten mit parallelem Graben gibt es einen Zielkonflikt. Wir müssen reden.
Hier gibt es ebenfalls Gehwegplatten als Böschung, und die fallen schon runter. So nicht! Bongossi, ein durch Raubbau gewonnenes wertvolles Tropenholz, sollten wir nicht verwenden. Es ist für den Wasserbau in unseren Breiten ohnehin nicht geeignet.
Enge Einfahrt oder nicht, diese Wand hält ohnehin nicht mehr lange. An dieser Grabenkante gibt es keinen Grund, eine unzulässige Holzwand zu bauen. Es ist Platz genug vorhanden.
Enge Einfahrt oder nicht, diese Wand hält ohnehin nicht mehr lange. An dieser Grabenkante gibt es keinen Grund, eine unzulässige Holzwand zu bauen. Es ist Platz genug vorhanden.
Bei diesem Neubau wurde schon gleich falsch angefangen mit dieser Holzkante. Für die Bauzeit drücken wir ein Auge zu, aber dann… Die Anlieger waren kooperativ. Hier keine Argumente für diese Holzpfahlreihe, die muss weg. Schade um die Kosten für die Herstellung. Vielleicht kann man die Pfähle noch bei Ebay verkaufen.
Bei diesem Neubau wurde schon gleich falsch angefangen mit dieser Holzkante. Für die Bauzeit drücken wir ein Auge zu, aber dann… Die Anlieger waren kooperativ. Für diese Holzpfahlreihe gibt es keine Berechtigung, die muss weg. Schade um die Kosten für die Herstellung. Vielleicht kann man die Pfähle noch bei Ebay verkaufen.
Bei diesem Graben haben die Anlieger wohl selbst schon gemerkt, dass das nicht halten kann. Bitte mal mit dem Grabenverband für eine Lösung sprechen. Hier ist nur eine Frage der Zeit, bis die gesamte Einfahrt in den Graben rutscht und den Abfluss der Gräben dahinter blockiert. Eine Überschwemmung in den entsprechenden Gärten wäre dann die Folge.
Bei diesem Graben haben die Anlieger wohl selbst schon gemerkt, dass das nicht halten kann. Bitte mal mit dem Grabenverband für eine Lösung sprechen. Hier ist nur eine Frage der Zeit, bis die gesamte Einfahrt in den Graben rutscht und den Abfluss der Gräben dahinter blockiert. Eine Überschwemmung in den entsprechenden Gärten wäre dann die Folge.
Eine sehr ungewöhnliche Art der Grabenböschung. Auch die Brücke ist ein Kunstwerk. Trotz der Originalität muss das alles sofort weg.
Eine sehr kreative Art der Böschungsgestaltung, auch die Brücke ist ein Kunstwerk. Trotz der Originalität mußte das alles sofort weg. Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg