Maßnahme 3: Überlauf Graben 3 in das Landscheidefleet

 

Ein bedeutsamer Überlauf aus dem Nettelnburger Grabensystem befindet sich an der Nettelnburger Straße/Ecke Hans-Förster-Bogen in das Landscheidefleet.

Die Fließrichtung des Graben 3 ist grundsätzlich von Süd nach Nord und unterquert mit zwei Rohren von je 60 cm Durchmesser die Nettelnburger Straße. In einer Aufweitung vor dem Durchlaß befindet sich ein Überlaufbauwerk (Überlaufhöhe -0,40m NHN) mit dem einzigen Pegel im Verbandsgebiet. Grabenprofil, -struktur und Gefälle bewirken bei stärkeren Niederschlägen teilweise eine Umkehr der Fließrichtung und einen verstärkten Abfluß über diesen Überlauf.

 

Graben 3 an der Unterquerung der Nettelnbuger Straße, Südseite Ablauf des Graben 3 Nettelnburger Straße in das Fleetsystem
Die Aufweitung des Graben 3 an der Nettelnburger Straße, rechts der Überlauf (nicht im Bild). Im Hintergrund eine Schlammsperre im Graben. Das Becken des Graben 3 an der Nettelnburger Straße. Links der Abfluss zum Fleet.
Ablauf des Graben 3 Nettelnburger Straße in das Fleetsystem Ablauf des Graben 3 Nettelnburger Straße in das Fleetsystem
Die Südseite der Straßenunterführung vom Graben 3. Die beiden oberen Rohre sind eine Straßenentwässerung und ein Spülauslauf der Trinkwasser-Transportleitungen. Die Straßenunterquerungen (2xDN 600) sind überstaut, sie liegen unter der Wasseroberfläche. Das Überlaufbauwerk in Richtung Fleet.
Ablauf des Graben 3 Nettelnburger Straße in das Fleetsystem Ablauf des Graben 3 Nettelnburger Straße in das Fleetsystem
Das Ablaufrohr (Nennweite DN 800) des Überlaufs noch mal in Großaufnahme. Blick von der Brücke Nettelnburger Straße über das Fleet. Unter der Wassertreppe (Bildmitte) mündet der Überlauf in das Landscheidefleet.

Maßnahme

Der Untersuchungsbericht empfiehlt die Aufweitung des Überlaufs von DN 800 auf mindestens 1000. Es fehlt allerdings der Nachweis der messbaren Effektivität. Zudem sind die mit dem Bau verbundenen Planungs- und Ausführungskosten für den Verband nur mit erheblichen Forderungen gegenüber den Mitgliedern zu realisieren.

Die Maßnahme wird daher aktuell nicht weiter untersucht und auch nicht weiter verfolgt.