Grundräumungen

Wenn ein für die Entwässerung wichtiger Graben infolge wiederkehrender unzureichender Unterhaltung kurz vor der “Verlandung” ist, dann kann es auch mal unumgänglich sein, eine Grundräumung vorzunehmen. Was bedeutet das?
Marschengräben sind stehende Gewässer, d.h. sie haben keine bzw. nur geringe Fließgeschwindigkeiten. Treibsel und Schwebsel sowie abgestorbene Biomasse setzt sich als feiner Schlamm am Boden ab. Das erfordert neben der jährlichen Sohlmahd etwa alle 5 bis 10 Jahre eine gründliche Entschlammung, eine Sohlräumung.

Wegen des starken Eingriffs in die Gewässerbiologie wird grundsätzlich nicht der gesamte Graben geräumt, um den Organismen und Pflanzen eine Wiederbesiedlung zu ermöglichen. Die Sohle liegt unterhalb des mittleren Wasserstandes, das erleichtert auch in regenarmer Zeit den Aufbau der biologisch-ökologischen Struktur und Funktion. Aus dem Grunde dürfen auch Böschungen und Sohle gern rauh gelassen werden (Nischen und Kinderstube von Insekten und Kleinlebewesen).

Grundräumung des Grabens 15 am Sportplatz, Juli 2018

Grundräumung Graben 11 Randersweide im Oktober 2022