Aus früheren Grabenschauen

Die Grabenunterhaltung ist seit Gründung der Siedlung eine ganz wesentliche Aufgabe aller Siedler. Es war die erste Erschließungsarbeit, die vor allen anderen Arbeiten zu leisten war, und es war ihnen ebenso bewusst, dass die Pflege der Gräben eine dauerhafte Verpflichtung aller ist, um das Land zu nutzen und zu bewohnen. Die Grabenschau war daher immer eine vorrangige gemeinschaftliche Aufgabe. Niemand durfte und konnte sich ihr entziehen, darüber wachte die Grabenkommission wie heute. Die Pflegeinhalte und -schwerpunkte haben sich in den Jahrzehnten leicht gewandelt infolge Nutzungsänderungen, ökologischer Aspekte und jetzt auch durch den Klimawandel. Die Grundelemente sind doch geblieben. Werfen Sie einen Blick in die Dokumente der Vergangenheit:

Wasserschauordnung von 1951

Hier die Wasserschauordnung als Polizeiverordnung vom 21. 9. 1948. Verstöße gegen diese Verordnung kosteten bis zu 150 DM oder bis zu 14 Tage Zwangshaft. Verboten war u.a. das Ablegen von toten Tieren in den Gräben. Aber auch schon Brücken, Stege, Treppen, Mauern, Einfriedungen usw. waren schon damals nicht zulässig. Insofern gelten die heutigen Ausflüchte „das wusste ich nicht“ nicht. Jeder hatte 70 Jahre Zeit, sich hieran zu gewöhnen.

Ein kritischer Bericht der Kommission aus dem Jahre 1954

Auch Hochwasser und Mahnungen der Grabenkommission gab es schon immer. Hier wird von einem Starkregenereignis am 15. 8. und 22. 8. 1954 berichtet, das das Pumpwerk in Allermöhe an die Leistungsgrenzen gebracht hat. Der Wasserspiegel in den Nettelnburger Gräben stieg teilweise um bis zu 44 cm. Die ersten Grundstücke standen unter Wasser. Die unteren Räume des Hauses Klaus-Schaumann-Straße 26 standen 11-23 cm unter Wasser. Die Feuerwehr setzte drei Löschfahrzeuge und 30 Feuerwehrleute ein, um das Wasser in die Kampbille zu pumpen. Daraufhin wurde ein Appell an die Grabenanlieger gerichtet, die Gräben in Ordnung zu halten.

Grabenschau November 1970

Hinweis auf die Grabenschau vom 1. November 1970 nach der vollzogenen Fusion der beiden Genossenschaften Nettelnburg und Bergedorf-Bille. Der Appell an die Grabenalieger zur Pflege der Gräben erfolgt hier sehr sanft.

Grabenschau Herbst 1988

Ergebnis einer ersten Grabenbegehung des Bezirksamtes im Herbst 1987 und der Hinweis auf die Aufgaben der Grabenanlieger bis zur Grabenschau im April 1988. Auch in diesem Schreiben  an alle Nettelnburger wurden die Regeln für die Gräben deutlich beschrieben. Hervorgehoben wurde die Genehmigungspflicht für die Böschungsbefestigung sowie für Verrohrungen  und Verfüllungen von Grenzgräben. Auch ökologische Aspekte waren schon Gegenstand der Mitteilung.