Hinweise zur Gestaltung einer Einleitungsstelle für Regenwasser
1. Verlegung
Die Grundleitung für Niederschlagswasser (und ggf. anderer Wässer wie Überlauf aus Regenwasserrückhaltung, Rw-Nutzung) ist fachgerecht zu verlegen nach DIN 1986-100 i.V.m. DIN EN 752 u.a. einschlägigen Regelwerken. Der Verband empfiehlt für Nennweiten bis DN 200 Haltungslängen max. 20,00m, Revisionsschächte DN 1000 mit offenem Durchfluß und Sandfang (t: 0,50m).
2. Höhenlage
Die Grundleitung soll etwa 0,20m oberhalb eines mittleren Wasserstandes in den Graben münden. Auch bei Stauwasserstand nach Starkregen sollte noch eine Ableitung gewährleistet sein. Eine Überflutung von Gebäudeteilen ist durch geeignete technische Vorkehrung auszuschließen (z.B. Rückstauverschluß und Hebeanlage).
3. Einleitstelle (siehe Prinzipskizze)
Die Rohrausmündung am Graben wird mit Naturstein in Magerbeton (C 12/15) allseits umpflastert, die Pflasterung wird bis zur Grabensohle hinuntergeführt, mindestens aber bis zum Sommer-Niedrigwasserstand. Ab einem Rohrdurchmesser von DN 200, bei Grabensohlbreiten von unter einem
Meter sowie bei stoßweisen Einleitungen über Pumpen muss die Grabensohle und ebenfalls die gegenüberliegende Böschung gegen Auskolkung (Auswaschung) gesichert werden, indem die Pflasterung über die Grabensohle bis in die gegenüberliegende Böschung ausgeführt wird. Die Rohrleitung wird anschließend profilgerecht gekürzt.
Die Einleitstelle wird vom Nutzer hergestellt und unterhalten. Sollte die Pflasterung auch Nachbargrundstücke berühren, so sollten die Nachbarn zustimmen. Die Zeichnung zeigt einen Rohrauslauf mit durchpflasterter Sohle.
4. Entwässerungsleitungen außer Betrieb
Bei funktionslosen Entwässerungsleitungen ist die Einleitstelle am Graben und das Rohrendstück über mindestens 1,50m vollständig zu entfernen; das Leitungsende ist wasserdicht zu verdämmen. Die Grabenböschung wird profilgerecht mit anstehendem Boden wieder aufgebaut und begrünt (z.B. mit Rasensoden).
5. Dränwassereinleitung
Das Einleiten von Drainagewasser ist in der Nettelnburg besonders kritisch: Grund und Schichtenwasser enthalten hohe Konzentrationen gelösten Eisens und Mangans, die im Kontakt mit der Luft oxydieren und eine ockerfarbige Trübung des Grabens bewirken. Sauerstoffmangel, Flocken und Eisenoxyschlamm beeinträchtigen alles Leben im Graben, die Gewässer sind ökologisch tot. Die Unterhaltung ist für andere Unterhaltungspflichtige nicht mehr zumutbar. Betreiber von derartigen Wasserhaltungen sind aufgefordert, umweltverträglichere Lösungen zur Trockenhaltung ihrer Keller zu finden.
6. Genehmigungen
Einleitungen in Gräben müssen von der Wasserbehörde des Bezirksamts Bergedorf genehmigt werden. Auf Anfrage erhalten Sie vom Wasserverband hierfür ein Formular und die Kontaktdaten der Wasserbehörde.
Hier Beispiele für Einleitungsstellen in unserem Grabengebiet
Mängel bei der Grabenschau führen zu einem Mängelbeseitigungsbescheid und einer Nachschau. Die kostet dann 50 Euro Gebühr.
Die Fotos sind nur Beispielbilder und der Zustand ist teilweise heute so nicht mehr vorhanden.
Stand: 1. Mai 2026. Alle Fotos und Zeichnungen: Wasserverband Nettelnburg












