Schauwege herstellen und freihalten

Der Wasserverband Nettelnburg benötigt für die gesetzlich geforderten Grabenschauen Wege entlang der Gräben.Kein Durchkommen - oder man wählt den "Otter-Gang"

Bitte schaffen Sie auf beiden Seiten des Grabens einen Weg für die Beauftragten und die Schaukommission des Wasserverbandes. Der Schauweg darf nicht durch Zäune, Gehölze oder Bauwerke versperrt sein. Durch fehlende Wege entlang des Grabens haben sich Mitglieder der Grabenschaukommission schon so manches Kleidungsstück zerrissen oder sind in den Graben gefallen.

Der Weg muss natürlich auch einen Durchgang zum Nachbargrundstück auf gleicher Grabenseite haben.

Die Forderung nach dem Schauweg auf beiden Grabenseiten rührt daher, dass dann keine Seite sagen kann, der von Gegenüber ist verantwortlich für den Schauweg, nicht ich.

Zum Seitenwechsel über den Graben können temporär auch Brücken oder feste(!) und ausreichend(!) breite
Bohlen gelegt werden.

Hierzu sagt unsere Satzung:

§ 4 Benutzung der Grundstücke für das Unternehmen
(1) Die Mitglieder haben die für die Durchführung des Unternehmens erforderlichen Arbeiten auf ihren Grundstücken zu dulden. Beauftragte des Verbandes dürfen zu diesem Zweck die Grundstücke betreten, technische Ermittlungen und Prüfungen vornehmen und im notwendigen Umfang Geräte und Maschinen einsetzen. Für Beauftragte ist nach Ankündigung ein begehbarer, mindestens 1,00m breiter Schauweg am Graben freizuhalten, Zäune und Pforten sind zu öffnen. Unterschreitungen der Schauwegbreite können auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden.

 

Hier Beispiele für Schauwege und keine Schauwege

Weites Land auf der Hundewiese an der Autobahn. Ideal für die Grabenschau. Aber auch hier auf Privatgrund ist ausreichend Platz, um am Graben entlang zu laufen.
Weites Land auf der Grünanlage an der Autobahn. Ideal für die Grabenschau. Aber auch hier auf Privatgrund ist ausreichend Platz, um am Graben entlang zu laufen.
Beidseits ausreichend Schauweg. Er fällt gleich in den Graben, der Schauweg fehlt hier auf beiden Seiten.
Beidseits ausreichend Schauweg. Er fällt gleich in den Graben, der Schauweg fehlt hier auf beiden Seiten.
Platz genug entlang des Graben 1 hinter der Lärmschutzmauer am Nettelnburger Landweg. Auch wenn es hier etwas enger ist, der Schauweg hat sogar Gehwegplatten.
Platz genug entlang des Graben 1 hinter der Lärmschutzmauer am Nettelnburger Landweg. Auch wenn es hier etwas enger ist, der Schauweg hat sogar Gehwegplatten. Nicht vewechseln mit den unzulässigen Platten in einer Böschung.
Auch diese Kollege kämpft sich am Graben entlang. Hier muss ein Schauweg her. An dieser Stelle fehlt ebenfalls ein Schauweg. Gebührenpflichtige Nachlässigkeit?
Auch diese Kollege kämpft sich am Graben entlang. Hier muss ein Schauweg her. Kaum ein Durchkommen dank abschirmenden Gehölzen. Gebührenpflichtige Nachlässigkeit?
Hier fehlt der Schauweg. Das wird notiert und der Anlieger muss reagieren. Die Kommission quält sich durch den Graben. Glücklicherweise ist kein Wasser da. Her mit einem Schauweg!
Hier fehlt der Schauweg. Das wird notiert und für den Anlieger ist eine Nachschaugebühr fällig. Die Kommission quält sich durch den Graben. Glücklicherweise ist die Grabensohle begehbar. Her mit einem Schauweg!
Ein sehr schöner Dschungel. Aber auch da gehört ein Schauweg hin, solange der Dschungel im Verbandsgebiet liegt. Für afrikanische Dschungel fordern wir keinen Schauweg.
Ein sehr schöner Dschungel. Aber auch da gehört ein Schauweg hin, solange der Dschungel im Nettelnburger Verbandsgebiet liegt. Für afrikanische Dschungel fordern wir keinen Schauweg. Auch hier ist ohne Buschmesser kein Durchkommen. Der Schauweg soll oben neben der Böschung verlaufen. Und die Schaukommission wird keine Gartenarbeiten ausführen.

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Mängel bei der Grabenschau führen zu einem Mängelbeseitigungsbescheid und einer Nachschau. Die kostet dann 50 Euro Gebühr.

Die Fotos in diesem Merkblatt sind nur Beispielbilder und der Zustand ist teilweise heute so nicht mehr vorhanden. Stand: 1. Mai 2026. Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg.