Schauwege herstellen und freihalten
Der Wasserverband Nettelnburg benötigt für die gesetzlich geforderten Grabenschauen Wege entlang der Gräben.
Bitte schaffen Sie auf beiden Seiten des Grabens einen Weg für die Beauftragten und die Schaukommission des Wasserverbandes. Der Schauweg darf nicht durch Zäune, Gehölze oder Bauwerke versperrt sein. Durch fehlende Wege entlang des Grabens haben sich Mitglieder der Grabenschaukommission schon so manches Kleidungsstück zerrissen oder sind in den Graben gefallen.
Der Weg muss natürlich auch einen Durchgang zum Nachbargrundstück auf gleicher Grabenseite haben.
Die Forderung nach dem Schauweg auf beiden Grabenseiten rührt daher, dass dann keine Seite sagen kann, der von Gegenüber ist verantwortlich für den Schauweg, nicht ich.
Zum Seitenwechsel über den Graben können temporär auch Brücken oder feste(!) und ausreichend(!) breite
Bohlen gelegt werden.
Hierzu sagt unsere Satzung:
| § 4 Benutzung der Grundstücke für das Unternehmen (1) Die Mitglieder haben die für die Durchführung des Unternehmens erforderlichen Arbeiten auf ihren Grundstücken zu dulden. Beauftragte des Verbandes dürfen zu diesem Zweck die Grundstücke betreten, technische Ermittlungen und Prüfungen vornehmen und im notwendigen Umfang Geräte und Maschinen einsetzen. Für Beauftragte ist nach Ankündigung ein begehbarer, mindestens 1,00m breiter Schauweg am Graben freizuhalten, Zäune und Pforten sind zu öffnen. Unterschreitungen der Schauwegbreite können auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden. |
Hier Beispiele für Schauwege und keine Schauwege
.
Mängel bei der Grabenschau führen zu einem Mängelbeseitigungsbescheid und einer Nachschau. Die kostet dann 50 Euro Gebühr.
Die Fotos in diesem Merkblatt sind nur Beispielbilder und der Zustand ist teilweise heute so nicht mehr vorhanden. Stand: 1. Mai 2026. Alle Fotos: Wasserverband Nettelnburg.











